Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0706-14
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 2023/2024
Antrag zur Vorlage BV-V/07/0706-09
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion, Fraktion BG/FDP/KfV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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23.02.2023
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1. Die Zahl der Beschäftigten im Stellenplan wird auf 656,0 VbE für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 begrenzt. Es ist sicherzustellen, dass die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, die Umsetzung der Organisationsuntersuchung Grünflächenamt, die Aufstellung der Jahresabschlüsse und der gestiegene Aufwand in der Wohngeldstelle adäquat berücksichtigt werden.
2. Der Kostenrahmen für die Maßnahme „Neubau inklusives Schulzentrum“ ist auf 55.000.000€ zu begrenzen. Der Bau der Regionalschule ist ferner nur umzusetzen, wenn eine Mindestförderquote von 33% erreicht wird. Vor Ausschreibung der Bauleistungen zum Neubau der Grundschule ist zudem der Bedarf anhand der aktualisierten Schulentwicklungsplanung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu begründen.
3. Die Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer wird aufgehoben.
4. Im Teilhaushalt 06 wird der Ansatz für Instandsetzungen von Straßen um einen Betrag in Höhe von 500.000€ für ein Schlaglochbeseitigungsprogramm erhöht.
5. Im Teilhaushalt 09 sind Mittel dafür einzustellen, dass zukünftig jedem Schüler an einer weiterführenden Schule in Trägerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ein digitales Endgerät entsprechend dem jeweiligen Anforderungsprofil der Schule zur Verfügung gestellt werden kann.
Als Deckungsquelle für entstehende Mehrausgaben dienen die Personalminderausgaben und weitere entstehende Minderausgaben.
Sachdarstellung
Trotz Rekordeinnahmen, inklusive Gebührenerhöhungen in verschiedensten Bereichen, ist der vorgelegte Entwurf des Greifswalder Doppelhaushalts 2023/24 finanziell nicht ausgeglichen, verbraucht die in den Vorjahren aufgebauten Vorträge vollständig und gefährdet ausweislich der RUBIKON-Bewertung die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt. Die Ursachen hierfür sind vorranging weiter massiv steigende Ausgaben im Personalbereich und stark überteuerte Bauvorhaben. Dieser Änderungsantrag soll dazu dienen, in beiden Bereichen eine Trendwende einzuläuten:
1. Mit diesem Doppelhaushalt 2023/24 sollen erneut zahlreiche Personalstellen geschaffen werden, über 40. Nur wenige der geplanten neuen Stellen sind für pflichtige Aufgaben der Stadtverwaltung vorgesehen. Angesichts der dramatisch zunehmenden Personalausgaben, vieler unbesetzter Planstellen und der Möglichkeit zur Nutzung der sogenannten „Poolstellen“ zur Abarbeitung von Sonderbedarfen (Grünflächenamt, Wohngeld, Onlinezugangsgesetz) besteht keine Notwendigkeit für die Schaffung weiterer Stellen.
2. Aus der ursprünglichen Idee einer zweizügigen Grundschule für ca. 10 Millionen € ist ein „inklusives Schulzentrum“ für weit über 80 Millionen € geworden. Hauptursache für die enormen Kostensteigerungen ist das, politisch gewollte, Aufblähen des Projektumfangs: es soll ein „Musterschulbau“ entstehen, welcher weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Die Baukosten sind nicht nur unverhältnismäßig, wie vergleichbare Bauvorhaben freier Schulträger (bspw. Montessorischule Greifswald) zeigen. Eine solch riesige Investition verringert zudem massiv den Spielraum für dringend notwendige Investitionen in andere Schulbauprojekte wie das Humboldtgymnasium. Daher sollte der Kostenrahmen für das Schulzentrum in einem vernünftigen Umfang gedeckelt werden. Der bisher nicht ausfinanzierte Regionalschulteil sollte zudem nur umgesetzt werden, wenn Fördermittel in signifikanter Höhe eingeworben werden können. Zuletzt sollte auch bei der Grundschule der tatsächliche Bedarf anhand der sich gegenwärtig in der Überarbeitung befindlichen Schulentwicklungsplanung des Landkreises begründet werden, bevor Bauleistungen ausgeschrieben werden.
3. Angesichts von Rekordeinnahmen bei bestehenden Steuern, insbesondere der Gewerbesteuer, war und ist die Einführung einer Übernachtungssteuer unnötig. Jüngste Stellungnahmen der betroffenen Beherbergungsbetriebe haben die entstehenden Probleme und dramatische Lage der Unternehmen deutlich gemacht. Von daher sollte von dieser einseitigen Mehrbelastung einer bestimmten Branche - welche ja bereits Gewerbesteuer zahlt - abgesehen und die Steuer vor ihrem Inkrafttreten wieder aufgehoben werden.
4. Der Winter 2022/23 hat auf den Greifswalder Straßen die Situation hinsichtlich Straßenschäden und Schlaglöchern deutlich verschärft. Die Mitarbeiter des Tiefbau- und Grünflächenamtes tun ihr möglichstes zur Beseitigung von Schäden, werden aber durch fehlende finanzielle Mittel eingeschränkt. Daher sollten zusätzlich 500.000€ für ein Schlaglochbeseitigungsprogramm bereitgestellt werden.
5. Neben verschiedensten baulichen Maßnahmen sind auch andere Vorhaben zur Steigerung der Attraktivität der kommunalen Schulen unerlässlich. An Schulen in freier Trägerschaft ist die Zurverfügungstellung von digitalen Endgeräten für alle Schüler bereits üblich; dies ist nicht zuletzt auch eine soziale Maßnahme, um allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Rahmenbedingungen zu bieten. Es sollten daher ausreichend Mittel bereitgestellt werden, um den Schülern an weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft ebenfalls entsprechende digitale Endgeräte zur Verfügung zu stellen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2023/24 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2023/24 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
alle |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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