Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0287-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung der räumlichen Zuständigkeiten der Ortsteilvertretungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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01.03.2023
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)
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Beratung
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01.03.2023
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Beratung
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02.03.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.03.2023
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt
mit Gültigkeit ab der nächsten Legislaturperiode und unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse in den Ortsteilvertretungen Neueinteilungen der kommunalrechtlichen Stadtteile/Ortsteilvertretungen und entsprechende Anpassung der Hauptsatzung.
Sachdarstellung
A. Innenstadt / Mühlenvorstadt / Greifswald West
Die OTV Innenstadt umfasst bislang 46 % der Greifswalder Einwohner:innen und 41 % des Greifswalder Stadtgebiets. Die anderen Ortsteilvertretungen rangieren jeweils zwischen 0,5 % und 19 %. Dies ist ein Ungleichgewicht, das zur Überlastung der OTV Innenstadt und zur Unterrepräsentierung der dortigen spezifischen Belange führen könnte. Durch einen Neuzuschnitt der Zuständigkeiten im Gebiet der bisherigen OTV Innenstadt in zwei bzw. drei Ortsteilvertretungen kann eine bessere Berücksichtigung der Interessen der Bürger:innen bewirkt werden. Zwei Vorschläge zur Neugliederung:
Vorschlag 1 (drei Ortsteilvertretungen)
- "Innenstadt" (Innenstadt, Fleischervorstadt, Steinbeckervorstadt), 10.213 Ew., 489 ha
- "Mühlenvorstadt" (Nördliche Mühlenvorstadt, Südliche Mühlenvorstadt/Obstbausiedlung), 10.563 Ew., 282 ha
- "Greifswald West" (Fettenvorstadt/Stadtrandsiedlung, Industriegebiet), 6.480 Ew., 1.292 ha
Vorschlag 2 (zwei Ortsteilvertretungen)
- "Innenstadt" (Innenstadt, Fleischervorst., Steinbeckervorst., Nördl./Südl. Mühlenvorst./Obstbausiedl.), 20.776 Ew., 771 ha
- "Greifswald West" (Fettenvorstadt/Stadtrandsiedlung, Industriegebiet), 6.480 Ew., 1.292 ha
Die Namen sind ebenfalls als Vorschläge zu verstehen. Kartografische Darstellung der Stadtteile und bisherigen Ortsteilvertretungen: https://de.wikipedia.org/wiki/Greifswald#Stadtgliederung
B. Schönwalde / An der Sandfuhr
Beim Areal "An der Sandfuhr" verdeutlicht sich die räumlich schwierige Zuordnung des Gebiets südlich der Schönwalder Landstraße zur OTV "Schönwalde II und Groß Schönwalde" statt zur OTV "Schönwalde I / Südstadt". Hier ist in Beratung und mit Zustimmung der betreffenden OTVen eine sachgemäße Neuzuordnung vorzunehmen. Das Gebiet liegt direkt südlich zu Schönwalde I und nicht in der Nähe von Schönwalde II oder Groß Schönwalde. Der nordwestliche Bereich des Gebiets gehört zudem a) historisch nicht zu Groß Schönwalde und ist b) katasterrechtlich zur selben Gemarkung wie Schönwalde I / Südstadt gehörend. Daher lautet der Vorschlag:
Das bislang im Nordwesten von Groß Schönwalde liegende Areal wechselt von der OTV "Schönwalde II und Groß Schönwalde" zur OTV "Schönwalde I / Südstadt".
Zur Darstellung der historisch gewachsenen Gemarkungsgrenze: https://geoindex.io/gemarkungen/133252 Der statistische Bezirk für das Areal An der Sandfuhr ist nicht identisch mit der Gemarkungsgrenze. Maßgeblich für eine neue Abgrenzung soll der statistische Bezirk sein.
Allgemeine Hinweise
Anregungen zu weiteren und anderen Neuordnungen mögen in den Ortsteilvertretungen diskutiert werden und alle Ortsteilvertretungen seien angeregt, diese Beschlussvorlage auf ihre Tagesordnung zu setzen. Die obigen Vorschläge sind vereinbar mit bestehenden Grenzen der statistischen Bezirke, Wahlbezirke, Wahlbereiche und Wahlkreise. Der finale Beschluss soll sich an den Beratungsergebnissen der betreffenden Ortsteilvertretungen orientieren und Präzisierungen aus den Beratungen sowie nötige Satzungsänderungsformulierungen werden in den finalen Beschluss eingearbeitet. Die Verwaltung wird mit dem Beschluss beauftragt, nötige weitere rechtlichen Anpassungen vorzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
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Finanzhaushalt |
ja |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
01 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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