Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0663-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Satzung zur Förderung des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41.7 Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schulverwaltung/Sportentwicklung/Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
27.03.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
20.04.2023
|
Sachdarstellung
In der Sitzung der Bürgerschaft vom 22.10.2018 wurde die „Satzung zur Förderung des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ neu gefasst. Damals wurden die „Satzung über die Förderung des Sport in der Hansestadt Greifswald“, die „Richtlinie zur Gewährung von finanziellen Zuwendungen des Sport in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ und die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen oder deutlichen Wertverbesserungen an Sportanlagen“ zusammengefasst.
Nach vier Jahren Arbeit mit der damals beschlossenen Satzung soll jetzt der Aufbau der Satzung besser geordnet und Unklarheiten konkretisiert werden. Die einzelnen Förderbereiche werden jeder für sich besser herausgestellt und verständlicher gemacht.
Es wurde ein neuer § 3 hinzugefügt, der den Ausschluss von der Sportförderung bei groben Verstößen gegen den Grundsatz des friedlichen Zusammenlebens, unabhängig von Herkunft, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung und äußeren Merkmalen regelt.
Die Förderung von einzelnen Baumaßnahmen wurde in zwei Teile geteilt. Einmal in den „7.5.1 Investitionskostenzuschüsse für kleine Baumaßnahmen“ und in den „7.5.2 Investitionskostenzuschüsse für große Baumaßnahmen“. Gerade die großen Baumaßnahmen müssen mit einer langen Vorlaufzeit in Hinblick auf Förderung durch den Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. und Bereitstellung von finanziellen Mitteln durch die Bürgerschaft vorbereitet werden. Damit unterscheiden sie sich erheblich von den kleinen Baumaßnahmen, welche ein deutlich geringere Kosten und durch die Vereine im laufenden Jahr beantragt und ausgeführt werden.
Als weiterer wichtiger Punkt hinzugekommen ist der Nachweis einer kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit bei einer Bezuschussung der Liegegebühren nach 7.7. in Form eines aussagekräftigen Sachberichts über die Kinder- und Jugendarbeit der zurückliegenden 12 Monate.
Die hier zu beschließende Änderungssatzung der Satzung zur Förderung des Sports begründet selbst keine direkten finanziellen Auswirkungen, da der finanzielle Rahmen bzw. die Arten der möglichen Zuwendungen der gültigen Ursprungssatzung bestehen bleiben und jegliche Leistungen/ Förderungen freiwillig sind und dem Haushaltsvorbehalt des zu beschließenden Doppelhaushalts 2023/24 unterliegen. Somit bestehen nur indirekte finanzielle Auswirkungen im Rahmen des noch zu genehmigenden Haushalts.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
nein |
|
Finanzhaushalt |
nein |
|
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
549,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
424 kB
|