Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0749
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 162 - "Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf - Fleischervorstadt" der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 2023 / 2024
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.1 Stadtbauamt/Abteilung Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
|
|
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13.04.2023
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●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
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|
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20.04.2023
|
Sachdarstellung
Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan nebst Anlagen und die Veränderungslisten für den Doppelhaushalt 2023 / 2024 und Finanzplanzeitraum bis 2026 des Städtebaulichen Sondervermögens (SSV) 162 – „Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf – Fleischervorstadt“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) wurden am 23.02.2023 mit Beschluss BV-V/07/0709 durch die Bürgerschaft beschlossen.
Mit Datum vom 17. März 2023 erfolgte die Übergabe des Haushaltsplanes zur Prüfung und Genehmigung an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V.
Für die Umgestaltung der „Arndtstraße“ waren in den letzten Haushaltssatzungen für das SSV 162 - „Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf –Fleischervorstadt“ bereits Ausgaben enthalten. Parallel zu diesen Ansätzen waren auch Ausgaben in den Haushaltssatzungen für das SSV „Sanierung Innenstadt/Fleischervorstadt“ geplant und genehmigt gewesen. Hintergrund waren die deutlichen Kostensteigerungen, die in den letzten Jahren am Markt angeboten worden waren. Der 1. Bauabschnitt konnte in 2022 fertig gestellt werden. Der 2. Bauabschnitt befindet sich in der Durchführung.
Mit dem Haushalt 2023 / 2024 ist es bedauerlicherweise versäumt worden, den Ausgabeansatz mit 500.000,00 Euro für die Erschließungsmaßnahme „Arndtstraße“ im SSV 162 „Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf – Fleischervorstadt“ anzugeben.
Die Finanzierung dieser Ausgaben ist aus den bereits bewilligten Städtebaufördermitteln gesichert. Diese Einnahmen fanden bereits mit der beschlossenen Haushaltssatzung 2023 / 2024 Berücksichtigung.
Nachfolgende Produktsachkonten sind von der Erhöhung der investiven Aufwendungen für die Arndtstraße betroffen:
in Euro
Produkt-sachkonto |
Bezeichnung |
Planansatz 2023 alt |
Veränderung |
Planansatz 2023 neu |
51103030 52692000 52692.40002 |
Investive Aufwendungen für öff. nutzbare Objekte - Arndtstraße |
0,00 |
500.000,00 |
500.000,00 |
51103030 14240000 14240.40000 |
Bestandserhöhung |
0,00 |
500.000,00 |
500.000,00 |
51103030 45152200 45152.00001 |
Ertrag aus Bestandserhöhung |
0,00 |
500.000,00 |
500.000,00 |
51103030 14240000 14240.00000 |
Bestandsverminderung |
0,00 |
2.200.000,00 |
2.200.000,00 |
51103030 45153200 45153.00000 |
Negativertrag aus Bestandsverminderung |
0,00 |
-2.200.000,00 |
-2.200.000,00 |
51103030 23932200 23932.00000 |
Verschiebung Sonderposten Bund |
0,00 |
-566.700,00 |
-566.700,00 |
51103030 23932300 23932.00001 |
Verschiebung Sonderposten Land |
0,00 |
-566.700,00 |
-566.700,00 |
51103030 34431000 34431.00002 |
Verschiebung Anzahlung auf Bestellung Gemeinde |
178.600,00 |
-286.700,00 |
-108.100,00 |
51103030 46613220 46613.00003 |
Ertrag aus Auflösung Sonderposten Bund |
42.867,00 |
733.333,00 |
776.200.00 |
51103030 46613230 46613.00004 |
Ertrag aus Auflösung Sonderposten Land |
42.867,00 |
733.333,00 |
776.200.00 |
51103030 46750000 46750.00002 |
Ertrag aus Auflösung Anzahlung auf Bestellung Gemeinde |
42.866,00 |
733.334,00 |
776.200,00
|
51103030 23982000 23982.00000 |
Anzahlung auf Sonderposten Bund |
-43.767,00 |
-41.633,00 |
-85.400,00 |
51103030 23983000 23983.00000 |
Anzahlung auf Sonderposten Land |
-43.767,00 |
-41.633,00 |
-85.400,00 |
51103030 23985000 23985.00000 |
Anzahlung auf Sonderposten Gemeinde |
-43.766,00 |
-41.634,00 |
-85.400,00 |
Die Erhöhung der investiven Aufwendungen und Fertigstellung der Maßnahme in 2023 zieht die Verschiebung der Sonderposten nach sich.
Die Ergebnisrechnung bleibt durch die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten unbeeinflusst.
Der Kernhaushalt wird durch diesen Ergänzungsbeschluss nicht berührt, da die erforderlichen Eigen- und Komplementäranteile im Kernhaushalt bereits geplant sind und keine zusätzlichen Mittel mehr veranschlagt werden müssen.
Der Haushaltsplan 2023 / 2024 befindet sich gegenwärtig beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V in der Prüfung. Um das Genehmigungsverfahren nicht zu erschweren und unnötig zu verlängern, wurde in Abstimmung mit dem Ministerium die Möglichkeit eingeräumt, einen Ergänzungsbeschluss herbeizuführen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2023 |
Finanzhaushalt |
ja |
2023 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
SSV |
51103030 |
diverse |
|
|
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|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2023 |
siehe Liste |
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|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
35,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
28,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
36,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
35,4 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
95,3 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
110,5 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
109,8 kB
|