Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0295-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 20 Abs. 3 KV M-V zur Verpachtung von städtischen Flächen für die Errichtung von Containerdörfern
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Der Präsident der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
20.04.2023
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 20 Abs. 3 KV M-V am 18.06.2023 zur Frage:
„Sind Sie dafür, dass im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehende Grundstücke zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachtet werden?“
Die Durchführung des Bürgerentscheides bestimmt sich nach §§ 17 und 18 der KV-DVO M-V.
Die Bürgerschaft genehmigt den angehängten Organisationsvorschlag der Verwaltung.
Sachdarstellung
Am 24. März 2023 haben die Initiatoren des o.g. Bürgerbegehrens 612 durchgehend nummerierte Unterschriftenlisten mit, nach eigenen Angaben, 7.000 Unterschriften und einen Antrag zur Durchführung eines Bürgerentscheides an den Präsidenten der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald übergeben (Anlage 2). Noch am gleichen Tag erfolgte der Auftrag zur Prüfung des Bürgerbegehrens vom Präsidenten der Bürgerschaft an den Oberbürgermeister.
Der Oberbürgermeister hat am 13.04.2023 einen Prüfbericht an den Präsidenten der Bürgerschaft versendet, in dem die formelle Prüfung des Bürgerbegehrens nach § 20 KV M-V Abs. 1, 3 und 5, sowie § 14 Abs. 1, 2 und 3 KV-DVO M-V in Einvernehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde und die Prüfung der Unterschriften nach § 14 KV-DVO M-V Abs. 4 und 5 dargelegt wurden (Anlage 3).
Als Fazit wurde ein Vorliegen der genannten Voraussetzungen der KV M-V für ein Bürgerbegehren festgestellt. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung wurden ein Entscheidungsdatum und die Festlegungen zur Organisation des Bürgerentscheides erarbeitet (Anlage 1).
Am 17.04.2023 wurde auf Anfrage des Gemeindewahlleiters das Abstimmungsdatum vom 04. Juni 2023 auf den 18. Juni 2023 geändert.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2023 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2023 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
02 |
12102 |
|
62.000 |
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
40,4 kB
|
|||
3
|
öffentlich
|
1.014,3 kB
|