Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0296-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

(1) bis zum 31.08.2023 zehn zusätzliche Stellplätze für die Ausweisung als CarSharing-Parkplatz zu ermitteln oder neu zu schaffen. Die Stellplätze sollen an gut sichtbaren Orten mit einem hohen Stellenwert im Mobilitätsnetz anliegen. Sie können entweder Stellflächen im öffentlichen Raum sein oder sich im Bestand der GPG befinden.

 

(2) bis zum 31.10.2023 ein Interessenbekundungsverfahren auf Grundlage der identifizierten Stellplätze zu initiieren. Die Stellplätze sollen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Der Oberbürgermeister wird dahingehend als Vertreter der Gesellschafterversammlung der GPG aufgefordert, dies entsprechend anzuweisen.

 

Die Ergebnisse beider Schritte sind dem entsprechenden Fachausschuss mitzuteilen.

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Sachdarstellung

CarSharing ist in vielen Mobilitätskonzepten der UHGW als Bestandteil der Mobilitätswende aufgeführt. Nach längerer Stagnation der Angebote scheint sich das System jedoch mit einem breiteren Angebot zu etablieren, was insbesondere auch auf regionale Anbieter zurückzuführen ist. Für die UHGW und ihre BürgerInnen kann der Ausbau des CarSharings mehrere Vorteile bieten. Als Grundannahme gilt, dass die hohe Verfügbarkeit von CarSharing-Fahrzeugen mittelfristig zu einem geringeren Durchsatz an Privatfahrzeugen führt. Dies kann insbesondere in Stadtteilen mit höherem Parkdruck zu Entlastung führen. Gerade für Menschen, die nur gelegentlich einen PKW benötigen, kann CarSharing zu einer kostengünstigen Alternative werden. Gleichzeitig führen die nutzungsbezogenen Abrechnungsmodelle der Anbieter dazu, dass die fahrtbezogenen Mobilitätsentscheidungen stärker unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet werden, in denen Verkehrsträger des Umweltverbundes in der Regel bevorteilt sind.

Die Hansestadt Rostock hat in jüngster Vergangenheit gute Erfahrungen mit der Veröffentlichung von Interessenbekundungsverfahren als Wegbereiter für eine Ausweitung von CarSharing-Angeboten gemacht. Interessenbekundungsverfahren gelten als verhältnismäßig effiziente Maßnahme, um die Übernahme staatlicher Aufgaben durch privatwirtschaftliche Träger anzubahnen. Auf Grund der vergleichbaren begleitenden Umstände ist ein Rückgriff auf die Erfahrungen in Rostock als ratsam anzusehen.

Als besondere Hürde ist hingegen die Prämisse der entgeltfreien Zurverfügungstellung von Stellflächen zu sehen. Hierzu ist festzustellen, dass der Betrieb von CarSharing Fahrzeugen ein Geschäft mit äußerst geringen Margen ist. Greifswald gilt für die einschlägigen Wettbewerber offenkundig nicht als attraktiver Markt, sodass die UHGW in Vorleistung gehen muss. Die entgeltlose Zurverfügungstellung findet hingegen nicht ohne Gegenleistung statt, wenn Dienstleister das städtische Mobilitätsangebot ergänzen und dabei zudem einen Beitrag zur Verkehrswende leisten.

Weiterführende Links: https://www.bugarostock.de/de/interessenbekundungsverfahren_fuer_den_betrieb_von_carsharing_stellplaetzen_im_oeffentlichen_raum/334172

https://rathaus.rostock.de/de/ermittlung_geeigneter_interessenten_fuer_den_betrieb_von_5_carsharing_stellplaetzen_im_oeffentlichen_raum_an_mobilpunkten/278332

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 06

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

x

 

 

 

Begründung:

Ausweitung des CarSharing als Unterstützung der Mobilitätswende und damit positiv für den Klimaschutz.

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Beschlüsse

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08.05.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt