Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0756

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Anhebung des Kulturbeitrages des Fischerfestes Gaffelrigg auf 5,00 Euro.

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Sachdarstellung

Das Fischerfest Gaffelrigg hat eine lange Tradition und ist die größte maritime Veranstaltung der Region Vorpommern. Das durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald veranstaltete und durch die Großmarkt Rostock GmbH (GMR) produzierte Fest hat überregionale Bedeutung und ist aus der Veranstaltungsvielfalt nicht mehr wegzudenken. Das oberste Ziel und auch die Pflicht ist, dieses Fest kostenneutral zu veranstalten.

 

Durch die Corona-Pandemie, die Energiekrise sowie die im Vergleich zu den Vorjahren weit überdurchschnittliche Inflation sind die Kosten für Händler*innen, Schaustellerbetriebe, Sicherheitsfirmen und anderen Beteiligten nachhaltig stark gestiegen.

 

Bereits 2022 konnte kalkulatorisch keine Kostenneutralität erreicht werden. Die Bürgerschaft beschloss daher in ihrer Sitzung am 04.04.2022 eine Erhöhung des Kulturbeitrages auf 4,00 Euro. Diese kalkulierte Unterdeckung ist durch die zum Zeitpunkt der Kalkulation nicht planbaren Kostensteigerungen in der tatsächlichen Abrechnung höher ausgefallen. Daher wurde mit Haushaltsbeschluss vom 23.02.2023 ein Haushaltstitel i.H.v. 50.000 Euro durch die Bürgerschaft in den Haushalt 2023 eingestellt.

 

Die aktuellen Planungen für das Fischerfest Gaffelrigg im Bereich der Veranstaltungskonzeption, der Kultur und anderen Bereichen sichern den in der Vergangenheit erreichten Standard des Festes. Mit dem aktuellen Kulturbeitrag i.H.v. 4,00 Euro ist eine Unterdeckung von ca. 80.000 Euro zu erwarten.

 

Durch diesen Beschluss der Erhöhung des Kulturbeitrages auf 5,00 Euro soll die kalkulatorische Kostenunterdeckung um 30.000 Euro reduziert werden, um dem eingestellten Haushaltstitel entsprechen zu können.

 

Im Vorfeld wurden durch die UHGW als Veranstalterin und die GMR als Produzentin Potentiale zur Ausgabensenkung und Einnahmensteigerung in die Kalkulation einbezogen.

 

Die aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre notwendige Weiterentwicklung des Veranstaltungskonzeptes bringt die folgenden Änderungen mit sich.

Der Standort der SEAT- bzw. NDR-Bühne wird vom aktuell bekannten Platz ins Strandbad wechseln. Durch den Wegfall der Händler*innen auf dem Yachtweg, insbesondere auch nach der Corona-Pandemie, ist dies nicht mehr „die Händlermeile“, die im ursprünglichen Konzept entwickelt wurde. Es entstanden in der Vergangenheit immer mehr Lücken, was dazu führt, dass der Bühnenplatz abgelegen wirkt und die dort platzierten Gastronomen und verbleibenden Händler*innen sowie die Sponsoringpartner, die das Programm auf dieser Bühne ermöglichen, unzufriedener wurden. Aufgrund dieser Entwicklung und durch den Wunsch der dort ansässigen Beteiligten, wird die Bühne mit den Gastronomen und verbleibenden Händler*innen ins Strandbad verlegt. Um Synergien zwischen den Beteiligten des Bühnenplatzes und des aktuell auf dem Parkplatz der Fischereigenossenschaft befindlichen Kinderlandes zu schaffen, wird auch dieses ins Strandbad verlegt. Das Kinderland wird durch Familien besucht und hat durch die Nähe zur Bühne und dem restlichen Festgelände einen attraktiveren Standort. Die Eltern der Kinder können das Angebot im Strandbad nutzen.

Diese Änderungen werden als Chance gesehen, um die Attraktivität zu steigern und den Händler*innen und Sponsoringpartnern die größtmögliche Chance der Zufriedenheit weiter zu geben. Entsprechend des Sicherheitskonzeptes ist ein Beleuchtungskonzept zwingend notwendig.

Es entstehen dadurch neue Kosten.

Sollten die Bühne und die verbleibenden Händler*innen weiterhin so abgeschieden sein, besteht die Gefahr, dass diese künftig als Partner abspringen könnten. Dadurch leidet wiederum die Attraktivität der gesamten Veranstaltung und auch das Sponsoring ist in Gefahr (Negativkreislauf).

Die weiteren Kostensteigerungen betreffen die bereits in der Vergangenheit jährlich gestiegenen Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des sich bewährten Sicherheitskonzeptes, wie z. B. Rettungsdienst, Sicherheitsdienst, Bewachung, etc.

 

In den letzten Jahren ist durch den steigenden Mindestlohn und den dadurch ebenfalls steigenden Stundenlohn in der Bewachungsbranche bereits eine Steigerung festgestellt worden. In diesem Jahr sind hier Mehrausgaben von 9.000 Euro zu verzeichnen. Die Planung der Bewachung ist auf das Mindestmaß berechnet, so dass die Sicherheit der Veranstaltung gewährleistet ist. Dieses Mindestmaß entspricht den Auflagen des Sicherheitskonzeptes, welches sich an die Größe und Dauer des Festes sowie an den Besucher*innenzahlen orientiert. Hier können keine Einsparungen erzielt werden.

 

Das Fischerfest Gaffelrigg soll weiterhin attraktiv für die Einwohner*innen der UHGW, den regionalen und überregionalen Gästen bleiben. Anziehungspunkt ist das sportliche und kulturelle Programm. Im Bereich Kultur ist eine Kostensteigerung bereits in den letzten Jahren aufgetreten. Durch die Corona-Pandemie, wie auch bereits 2022 dargelegt, gab es einen erheblichen Anstieg der Kosten in diesem Bereich.

Ziel der UHGW ist es, ein attraktives Bühnenprogramm auf allen Bühnen anzubieten. Gerade auch in den Abendstunden sind in der Vergangenheit deutschlandweit bekannte Bands und Künstler*innen aufgetreten.

Zum kulturellen Angebot gehört auch das durch Familien sehr gut angenommene Kinderland. Als familienfreundliche Stadt werden die Aktionen kostenlos angeboten. Dieses Angebot soll in diesem Jahr von zwei auf drei Tage ausgeweitet werden. Durch den neuen Standort im Strandbad profitieren auch die dort neu platzierten Händler*innen.

 

Auch die Stromversorgung ist durch die bekannten Gründe erheblich gestiegen. Auch hier sind keine Einsparungen möglich.

 

Die GMR, als Produzentin, hat die Standgelder im Jahr 2023 um 20% erhöht. Dies ist ein Kompromiss, um die Kostensteigerung auszugleichen und dennoch die Vielfalt der Händler*innen und Schaustellerbetriebe zu erhalten. Eine weitere Erhöhung ist den Händler*innen und Schaustellerbetrieben nicht zuzumuten, da auch diese durch die generellen Kostensteigerungen betroffen sind. Durch die dann zu erwartenden Absagen wäre die Veranstaltung in ihrer jetzigen Gestalt gefährdet.

 

Sponsoringpartner wurden durch die GMR gezielt angesprochen. Durch die aktuell herausfordernden Rahmenbedingungen der Firmen konnten die Durchschnittseinnahmen nicht erzielt werden. Die Firmen, die das Fischerfest Gaffelrigg in den letzten Jahren immer unterstützt haben, leiden ebenfalls unter den aktuellen Entwicklungen und können in dieser angespannten Lage nicht mehr in dem Maße unterstützen, wie in der Vergangenheit. Daher ist ein Rückgang der Sponsoringeinnahmen von 30% zu verzeichnen.

 

Der Kulturbeitrag beträgt seit dem letzten Jahr 4,00 Euro, Kinder bis 12 Jahren können das Fest kostenlos besuchen. Wie auch im letzten Jahr entsteht durch die hohen Mehrausgaben eine Unterdeckung.

In der aktuellen Planung wurde die erfahrungsgemäß realistische Zahl von Besucher*innen im oberen Jahresdurchschnitt angesetzt. Vor allem durch schlechte Witterungsverhältnisse könnte die Besucherzahl der letzten Jahre nicht erreicht werden, weshalb das kalkulatorische Ansetzen der Höchstzahl je verkauften Eintrittskarten nicht dem notwendigen Gebot kaufmännischer Vorsicht entspräche.

 

Die Prüfung der Kalkulation in Bezug auf das Generieren von Mehreinnahmen ergibt folgendes Ergebnis:

 

Die eingeplanten zu erwartenden Mehrausgaben können nicht reduziert werden, ohne die Gestalt und die Attraktivität des Fischerfestes Gaffelrigg zu gefährden.

 

Die zu verzeichnenden Mindereinnahmen sind ebenfalls nicht weiter verringerbar.

 

Die einzige noch bestehende Regulierungsmöglichkeit stellt der Kulturbeitrag dar. Wie bereits in der Beschlussvorlage 2022 benannt, sind die Kostensteigerungen nicht einmalig, sondern sind jährlich zu erwarten. Im letzten Jahr wurde mit einem Kulturbeitrag von 4,00 Euro die eingeplante Unterdeckung in der Abrechnung bereits überschritten. Die aktuelle Planung sieht eine Unterdeckung von ca. 80.000 Euro vor. Durch die Mehreinnahmen bei einem Kulturbeitrag von 5,00 Euro, kann die Unterdeckung auf die im Haushaltstitel geplanten 50.000 Euro kalkulatorisch reduziert werden.

 

Eine frühere Kalkulation seitens der Produzentin war nicht möglich, da die Angebote der Firmen erst im März/April 2023 vorlagen. Aufgrund der ungewissen Kostensituation für die betroffenen Unternehmen kann ein Angebot nicht mehr im Januar oder Februar erfolgen, wie es vor der Corona-Pandemie und bei einem wirtschaftlichen Umfeld von ca. 1-2% Inflation üblich war.

 

Daher muss der Kulturbeitrag auf 5,00 Euro erhöht werden. Ohne diese Erhöhung, wird die eingeplante Unterdeckung um 30.000 Euro überschritten. Eine Deckungsquelle existiert im aktuellen Haushaltsplan nicht.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2023

Finanzhaushalt

Ja

2023

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

THH 7

57301000/56396000/5

6396.40000

Großveranstaltungen, Sonstige Geschäftsaufwendungen, Fischerfest, Verwaltungs- u. Betriebsausgaben

Siehe Sachdarstellung

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2023

50.000

0

Siehe Sachdarstellung

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

08.05.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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10.05.2023 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - ungeändert abgestimmt

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22.05.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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05.06.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen