Informationsvorlage - IV/07/0079

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Im Jahr 1996 wurde das Wackelschiff errichtet und eine Sanierung aller Holzteile erfolgte im Jahr 2011, die Mechanik wurde in dem Zuge nicht ausgetauscht.

Im Jahr 2021 wurde durch die jährliche TÜV Untersuchung festgestellt, dass einige Holzteile verrottet sind und zur Gewährleistung eines sicheren Spielbetriebes müssen diese Teile erneuert werden. In dem Zuge war angedacht, die nun 26 Jahre alte Mechanik unter dem Wackelschiff auszutauschen, was nur möglich ist, wenn das Wackelschiff entfernt ist.

Auf Wunsch der Politik wurde ein externes Unternehmen mit der Prüfung der Mechanik des Wackelschiffs beauftragt, um so die Notwendigkeit der Maßnahme zu überprüfen.

Gemäß DEKRA Prüfbericht wurden erhebliche Mängel an der Mechanik festgestellt, durch die festgestellten Mängel kann ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet werden.

 

Durch Beschluss BV-V/07/0706-12 (Änderungsantrag zur Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 2023/2024) wurde folgender Sperrvermerk aufgenommen: „Die Freigabe der 90.000,- EUR für die Erneuerung der Wackelschiffes erfolgt erst, wenn sich eine Reparatur als nicht durchführbar erweist.“

 

Da sich der Austausch der Mechanik als notwendig erwiesen hat, ist die Voraussetzung zur Aufhebung des Sperrvermerks eingetreten und die finanziellen Mittel zum Austausch des Spielgerätes stehen zur Verfügung.

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.05.2023 - Hauptausschuss (HA) - zur Kenntnis genommen