Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0288

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister

 

1. In der Gestaltungssatzung Innenstadt 

 

In § 5 Absatz 8 zu ergänzen:

„Technische Anlagen zur Energieumwandlung (z.B. Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen) sind grundsätzlich zulässig, sofern sie § 3 (1) dieser Satzung nicht grob widersprechen.“
 

sowie den


§ 5 Abs. 9 wie folgt zu ändern: Im Satz 2 werden die Wörter „und auf Dächern“ gestrichen.


In der zugehörigen Begründung ist der Absatz „Vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbare Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie […] dergleichen mehr erreicht werden.“ zu ändern in:

„Anlagen zur Solarenergienutzung (Photovoltaik, Solarthermie) werden seitens der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ausdrücklich begrüßt. Zur Förderung einer emissionsfreien Energienutzung und der Erzeugung alternativer Energien muss gegebenenfalls eine gewisse optische Beeinträchtigung der Dachlandschaft hingenommen werden. Bei der Anbringung von Energieerzeugermodulen ist auf ein harmonisches Einfügen in das Gesamtbild des Gebäudes, auch im Hinblick auf die Umgebung und den öffentlichen Raum, zu achten.Eine dem § 3 (1) nicht grob widersprechende Lösung wird darin gesehen, dass die Gestaltung und Installation derartiger Anlagen nach gestalterischen Rahmenzielen erfolgt, wie zum Beispiel:

 

  • Wahl von Dachflächen, die nicht oder wenig vom Straßenraum einsehbar sind
  • Verwendung farblich an die Dachfläche angepasster Module
  • Verlegung bündig mit der Dachfläche
  • keine unruhige Anordnung der Module, sondern als geschlossene Fläche (keine „Sägezahnlösung‘, keine Aussparungen in der Fläche)
  • bevorzugte Wahl von Paneelen ohne Umrandung, bei sichtbarer Rahmenausbildung ist diese nur in der Dach-/Paneelfarbe zulässig“

 

Auch bei dem Versuch der harmonischen Einfügung in das Gesamtbild ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist aufgefordert gemeinsam mit Antragstellern Lösungen zur Umsetzung der Vorhaben zu suchen.

 

2. In der Gestaltungssatzung Fleischervorstadt ist der
§ 10 mit dem Titel „Dächer“ einzufügen. 

 

Nachfolgende Paragraphen ab § 10 Antennen (alt) verschieben sich in der Nummerierung entsprechend.
Im neuen § 10 ist als Absatz 1 folgender Satz aufzunehmen: „Technische Anlagen zur Energieumwandlung (z.B. Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen) sind vorbehaltlich von sich aus § 2 (2) ergebenden Einschränkungen grundsätzlich zulässig.“

 

Die zugehörige Begründung ist an geeigneter Stelle entsprechend wie folgt zu ergänzen:

Anlagen zur Solarenergienutzung (Photovoltaik, Solarthermie) werden seitens der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ausdrücklich begrüßt. Zur Förderung einer emissionsfreien Energienutzung und der Erzeugung alternativer Energien muss gegebenenfalls eine gewisse optische Beeinträchtigung der Dachlandschaft hingenommen werden.


Alle Gestaltungssatzungen (inklusive Wieck) sind im Internet in Form einer Lesefassung zu veröffentlichen.


Der Beschluss „Anpassungen der Gestaltungssatzungen in Greifswald“ (BV-P/07/0144-02) wird durch diese Beschlussvorlage lediglich ergänzt und bleibt dementsprechend gültig.

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Sachdarstellung

Damit Greifswald bis spätestens 2035 klimaneutral ist, muss das Tempo beim Ausbau von Photovoltaikanlagen erhöht werden. Ein Ansatz, um im privaten Sektor den PV-Ausbau zu beschleunigen, ist die Anpassung der vorhandenen Gestaltungssatzungen.
 

Die Forschergruppe um Stefano Carattini und den Krupp-Fellow (2021/2022) Prof. Dr. Andreas Löschel haben in einer umfangreichen wissenschaftlichen Untersuchung den Effekt der Anpassung von Satzungen (Building Codes) auf den PV-Ausbau in Deutschland erforscht. Hierzu wurden alle kommunalen Gebietskörperschaften in Deutschland befragt und verschiedene Datensätze kombiniert, um zu überprüfen, ob der Erlass beschränkender Vorgaben in den Satzungen einen negativen Effekt auf das nachfolgende Ausbautempo hat. Auch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat sich an der Untersuchung beteiligt. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass einschränkende Vorgaben tatsächlich das Ausbautempo um 10-20% reduzieren.
Derartige Vorgaben findet man in Greifswald in der Gestaltungssatzung Innenstadt, die hiermit geändert werden soll.

 

In der Fleischervorstadt hingegen existieren keine Gebote zur Installation von Photovoltaikanlagen. In beiden Fällen wollen die Einbringer durch die Formulierung positiver Satzungsvorgaben den PV-Ausbau stimulieren.

 

Um den unterschiedlichen Gegebenheiten gerecht zu werden, sollen jedoch in der Innenstadt weiterhin Aspekte des Gesamtbildes (§3 (1)) beachtet werden. In der Fleischervorstadt bezieht sich die Einschränkung lediglich auf den Hinweis der übergeordnet geltenden Gesetze vor allem des Denkmalschutzes.

 

Die Einbringer bedanken sich bei den MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung für die wertvollen sachdienlichen Hinweise bei der Überarbeitung der Beschlussvorlagenentwürfe.

 

Originalquelle Carattini et al. (2022):Municipal Building Codes and the Adoption of Solar Photovoltaics via https://ssrn.com/abstract=4257214

Tertiärquelle:https://news.rub.de/presseinformationen/wissenschaft/2022-10-26-wirtschaftswissenschaft-kommunale-bauvorschriften-hemmen-den-ausbau-erneuerbarer-energien

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

x

 

 

 

Begründung: PV-Anlagen tragen zur Energiewende bei (siehe auch Sachdarstellung).

 

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Beschlüsse

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26.04.2023 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - ungeändert abgestimmt

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09.05.2023 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

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22.05.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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05.06.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen