Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0739

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

 

  1. die Ausschreibung des Grundstücks Arndtstraße 2 zum Verkauf mit der Maßgabe, das Einzeldenkmal zu erhalten und denkmalgerecht zu sanieren. Die Vergabe erfolgt anhand eines extra für das ehemalige Stadtarchiv neu gefassten und mehrfach abgestimmten Kriterienkataloges (s. Anlage 2), der nunmehr neben städtebaulichen Kriterien auch wohnungspolitische Kriterien beinhaltet.

 

  1. zur Umsetzung soll im nachfolgenden Kaufvertrag eine Sanierungsverpflichtung aufgenommen werden sowie ein Wiederkaufsrecht bei Nichterfüllung der Verpflichtung.
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Sachdarstellung

Das städtische Verwaltungsgebäude Arndtstraße 2 (Lageplan s. Anlage 1) wird nach Umzug des Stadtarchivs in das neue Gebäude An den Wurthen für die Verwaltungstätigkeit nicht mehr benötigt.

 

Das Grundstück liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt. Gemäß geltender Städtebauförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR M-V) fällt das Grundstück nach Aufgabe der Verwaltungstätigkeit unter die sogenannten D4-Grundstücke, es muss demnach zwingend privatisiert werden.

 

Das Gebäude Arndtstraße 2 ist in die Denkmalliste der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aufgrund seiner für die Stadtentwicklung geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung als Einzeldenkmal eingetragen. Das öffentliche Interesse an dem Erhalt des Gebäudes soll sich auch in den Ausschreibungskriterien widerspiegeln.

 

Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Stadtentwicklung/ Untere Denkmalschutzbehörde und dem Rechtsamt sowie unter Mitwirkung politischer Vertreter ein Kriterienkatalog eigens zur Vergabe der Arndtstraße 2 erarbeitet und mehrfach abgestimmt mit dem Ziel, soweit wie realisierbar, eine eindeutige und transparente Punktevergabe zu ermöglichen.

 

Da die denkmalgerechte Sanierung des Gebäudes im Vordergrund steht, sollen bei der Vergabe vor allem die städtebaulichen Kriterien bewertet werden. Dies spiegelt sich in der höheren Punktzahl wieder, die für die Einhaltung dieser Kriterien angesetzt wurden. Im Rahmen der städtebaulichen Kriterien wurden auf Wunsch der Fraktionen nunmehr auch Extrapunkte für die energetische Sanierung aufgenommen, sofern diese dem Denkmalschutz nicht entgegenstehen. So soll für ein KFW-Effizienzhaus „Denkmal“ 4 Punkte und für ein KFW-Effizienzhaus „Denkmal - Erneuerbare-Energien-Klasse“ sogar 8 Punkte vergeben werden. Für den sonstigen Einsatz erneuerbarer Energien können bis zu 3 Punkte vergeben werden.

 

Da seitens der politischen Gremien gewünscht wurde, auch wohnungspolitische Aspekte zu berücksichtigen, wurden nachträglich weitere Punkte aufgenommen, sofern Investoren nach erfolgter Fertigstellung der Sanierung eine Kaltmiete unter 8,50 €/m² netto anbieten. Weitere Punkte können vergeben werden, falls sich die Investoren verpflichten, den Mietpreis länger als 2 Jahre zu halten.   

 

Für alternative Wohnformen wie zum Bespiel genossenschaftliches Gemeinschaftswohnen oder Mehrgenerationenwohnen werden zusätzlich maximal drei Punkte vergeben.

 

Bei gleicher Gesamtpunktzahl soll das Los über die Vergabe entscheiden, um Chancengleichheit und Transparenz zu garantieren.

 

Aufgrund des bestehenden Sanierungsstaus und um einen längerfristigen Leerstand zu vermeiden, ist ein möglichst zeitnaher Verkauf geboten.

 

Die Wertermittlung des Grundstücks wurde im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an das Dipl.-Ing.-Büro Lüder in Greifswald in Auftrag gegeben. Dieses hat zum Stichtag 19.04.2021 einen Verkehrswert (=sanierungsbedingten Endwert) von 404.000,00 € für das Grundstück einschließlich der vorhandenen Bebauung ermittelt. Da das Wertgutachten nur zwei Jahre gültig ist, wurde nunmehr eine Fortschreibung des Gutachtens beantragt.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist der Hauptaus-schuss für die Verkaufsentscheidung zuständig, da der Grundstückswert der betreffen-den Grundstücke zwischen 25.000 € und 600.000 € liegt. Aus diesem Grund sollte auch vom Hauptausschuss die Entscheidung zur Vergabe bzw. zu den Vergabekriterien getroffen werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

nein

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.04.2023 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - ungeändert abgestimmt

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08.05.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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22.05.2023 - Hauptausschuss (HA) - zurückverwiesen in die Fachausschüsse

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19.06.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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20.06.2023 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

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26.06.2023 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert beschlossen