Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0311
Grunddaten
- Betreff:
-
Keine Nutzung von Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion, Fraktion BG/FDP/KfV, Grit Wuschek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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26.06.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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10.07.2023
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft spricht sich dagegen aus, Sporthallen im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen zu nutzen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die städtischen Sporthallen nicht dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Flüchtlingsunterbringung anzubieten.
Sachdarstellung
Am 18.06.2023 fand in Greifswald ein Bürgerentscheid über die Frage statt, ob städtische Flächen an den Landkreis zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung verpachtet werden sollten. Die große Mehrheit der Wähler und deutlich über ein Viertel der Wahlberechtigten hat diese Frage mit „Nein“ beantwortet, der Bürgerentscheid ist für die Verwaltung somit bindend. In der politischen Diskussion über den Bürgerentscheid wurde durch die Stellungnahme der Verwaltung und die „Ja“-Kampagne unterstellt ein „Nein“ würde mehr oder weniger zwangsläufig zur Nutzung von Sporthallen für die Flüchtlingsunterbringung führen.
Die Nutzung von Sporthallen ist die schlechteste aller aktuell diskutierten Unterbringungsformen. Sporthallen sind kein angemessener Ersatzwohnraum, würden dort untergebrachten Menschen praktisch keinerlei Privatsphäre bieten und verfügen in aller Regel auch nicht über eigentlich notwendige Infrastruktur wie bspw. Kochmöglichkeiten. Hinzu kommen starke bauordnungsrechtliche bzw. brandschutztechnische Probleme bei Sporthallen, die nicht einmal zur zeitweisen geschweige denn zur dauerhaften Wohnnutzung gebaut wurden.
Gebaut wurden diese Hallen aber zum Zwecke der sportlichen Betätigung. Eine Nutzung von Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung hätte starke negative Auswirkungen auf den schulischen und außerschulischen Sport in Greifswald. Insbesondere für Kinder und Jugendliche, die in der Coronapandemie häufig genug unter dem Ausfall von Schul- und Vereinssport leiden mussten, wäre dies fatal. In Greifswald wären die Auswirkungen einer solchen Politik gegenwärtig besonders dramatisch, da durch den gleichzeitigen Abriss und Neubau der Sporthallen 2 und 3 bereits jetzt Hallenkapazitäten fehlen.
Der Kreistag Vorpommern-Greifswald hat sich bereits in seiner Sitzung am 27.02.2023 eindeutig gegen die Nutzung von Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung ausgesprochen. Die Greifswalder Bürgerschaft sollte sich dieser Positionierung anschließen und ebenfalls gegen die Nutzung von Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung positionieren.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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