Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0799

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt:

 

  1. die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer*innen in den Wahlvorständen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nach folgender Staffelung:
  1. Für Urnenwahlbezirke:

i.

ii.

iii.

Wahlvorsteher*innen

stellvertretender Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen

stellvertretende Schriftführer*innen und Beisitzer*innen

: 80,00 €

: 60,00 €

: 45,00 €

 

  1. Für Briefwahlbezirke:

i.

ii.

iii.

Wahlvorsteher*innen

stellvertretender Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen

stellvertretende Schriftführer*innen und Beisitzer*innen

: 70,00 €

: 50,00 €

: 45,00 €

 

  1. die Einführung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € für Hilfskräfte für den ehrenamtlichen Einsatz bei Wahlen.
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Sachdarstellung

Der reibungslose Wahlverlauf in den Wahlbezirken der Universitäts- und Hansestadt Greifswald kann nur durch den persönlichen Einsatz und die tatkräftige Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer*innen ermöglicht werden.

 

Die Gewinnung der erforderlichen Wahlhelfer*innen gestaltet sich zunehmend schwieriger.

 

Für die Wahlen sieht der Verordnungsgeber die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 € für Wahlvorsteher*innen und 25,00 € für die weiteren Mitglieder der Wahlvorstände vor. Die Gemeindevertretung kann gemäß § 14 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen.

 

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss B74-03/14 wurde am 27.10.2014 die Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf 40,00 € beschlossen.

 

Um den gestiegenen Anforderungen und der damit verbundenen Vielfalt an die Aufgaben und die Verantwortung der Wahlhelfer*innen insbesondere bei verbundenen Wahlen Anerkennung zu verleihen und gerecht zu werden, wird eine Erhöhung und Staffelung der Aufwandsentschädigung nach Funktion im Wahlvorstand vorgeschlagen.

 

Der*Die Wahlvorsteher*in leitet und überwacht die Wahlhandlung sowie die Ergebnisermittlung und ist zuständig für die Abholung und Rückgabe der Wahlunterlagen. Bereits im Vorfeld des Wahltages ist die Gemeindewahlbehörde für die Abnahme der Wahlräume auf die Unterstützung der Wahlvorsteherin*des Wahlvorstehers angewiesen. Der*Die Schriftführer*in ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Führung des Wählerverzeichnisses und der Niederschrift. Die Wahlhelfenden in diesen Funktionen tragen eine besondere Verantwortung innerhalb des Wahlvorstandes.

 

Der*Die stellvertretende Wahlvorsteher*in vertritt den*die Wahlvorsteher*in während seiner*ihrer Abwesenheit und übernimmt ansonsten die Aufgaben wie ein Beisitzender. Gleiches gilt für den*die stellvertretende*n Schriftführer*in.

 

Die Beisitzer*innen handeln auf Anweisung und unterstützen den*die Wahlvorsteher*in bei der Erfüllung aller anfallenden Aufgaben im Wahlvorstand zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung.

 

Die Gemeindewahlbehörde schöpft in Vorbereitung jeder Wahl alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Gewinnung von Wahlhelfer*innen aus. So werden sehr frühzeitig und wiederholend Aufrufe in der Presse und auf Online-Portalen gestartet, Plakate ausgehängt sowie zahlreiche Behörden und Parteien zur Unterstützung aufgefordert.

 

Um für zukünftigen Wahlen, insbesondere für die bevorstehenden umfangreichen Europa- und Kommunalwahlen 2024 (Europawahl, Kreistagswahl, Bürgerschaftswahl) eine ausreichende Anzahl von Wahlhelfenden für die Übernahme des Ehrenamtes motivieren zu können, wird eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung als erfolgversprechendes Mittel angesehen. Die Erhöhung trägt zur Anerkennung der Tätigkeit bei und fördert die Motivation zum freiwilligen Engagement.

 

Eine Recherche zur Höhe der Aufwandsentschädigung bei vergangenen Wahlen in anderen Gemeinden ergab, dass hier bereits eine Staffelung der gezahlten Entschädigungen an die Wahlhelfenden entsprechend der ausgeübten Funktion eingeführt wurde.

 

Beispiele:

Berlin    240,00 € bis 120,00 €

Rostock   70,00 € bis 40,00 €

Neubrandenburg  95,00 € bis 80,00 €

Stralsund   90,00 € bis 40,00 €

 

Eine Staffelung der Aufwandsentschädigung nach Tätigkeit und Verantwortungsgrad in den Wahlvorständen erfolgt nach dem in der Anlage beigefügten Berechnungsbeispiel. Die Finanzierungsleiste bezieht sich auf die höchstmögliche Anzahl von Wahlbezirken und die höchstmögliche Besetzung.

 

Der Unterschiedsbetrag zwischen Urnenwahlbezirken und Briefwahlbezirken soll insbesondere die gesteigerte Schwierigkeit im direkten Umgang mit Wähler*innen sowie generell die Länge der Einsatz- und Vorbereitungszeitzeit für diese Funktion abbilden.

 

Gemäß § 11 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V ist die maximale Anzahl von Wahlhelfenden in einem Wahlvorstand auf neun begrenzt. Diese Helfenden reichen beispielsweise in den Briefwahlvorständen oftmals nicht aus (je nach Briefwahlaufkommen), um das Ergebnis bei mehreren zeitgleich stattfindenden Wahlen zu ermitteln. Entsprechend § 11 Abs. 5 LKWO M-V kann die Gemeindewahlbehörde bei Bedarf dem Wahlvorstand Hilfskräfte zur Verfügung stellen. Hilfskräfte dürfen alle Tätigkeiten eines Wahlvorstandsmitgliedes ausüben mit Ausnahme von Beschlussfassungen. Der Gesetzgeber sieht für diese Personen keine Aufwandsentschädigung vor.

 

Um auch für dieses Ehrenamt freiwillige Bürger*innen gewinnen zu können, sollen diese Hilfskräfte für ihre unterstützende Tätigkeit im Wahlvorstand eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € erhalten. Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der gesetzlich festgelegten Höhe für Beisitzer*innen in einem Wahlvorstand. Die anfallenden Kosten sind allein von der Kommune zu tragen.

 

Die Mittel für die Durchführung der Wahl der Gemeindevertretung sind für den Haushalt 2024 entsprechend geplant.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2024

Finanzhaushalt

ja

2024

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

2

12102/50130000/ 05200.40000

Personalausgaben           Aufwdg. Wahlehrenamt

27.965

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024

27.000,00

0,00

-965,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2024

Über den Deckungsring Wahlbüro

965,00

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.09.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

27.09.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

18.10.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen