Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0312
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung Gestaltungssatzung Innenstadt
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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12.09.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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13.09.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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13.09.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.09.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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18.10.2023
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Sachdarstellung
In der „Satzung: örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen in der Greifswalder Innenstadt“ bzw. „Gestaltungssatzung Innenstadt“ befindet sich eine Vielzahl von Vorschriften hinsichtlich der äußeren Gestaltung von Gebäuden in der Innenstadt, von Fassaden über Antennen bis hin zu Werbeanlagen. Diese Regelungen machen grundsätzlich auch Sinn, um das historische Stadtbild zu erhalten. Allerdings verändert sich eine lebendige Innenstadt, so dass sich auch manche Regelungen verändern müssen.
Aktueller Anlass für die vorgeschlagene Überarbeitung ist die Schaufensterbeklebung des Gebäudes Schuhhagen 11 (ehemals Schuhhaus Leiser). Dieses Gebäude steht seit mehreren Jahren leer und wird gegenwärtig umgebaut. Seit einigen Monaten sind die entsprechenden Schaufenster durch den Verein Greifswalder Innenstadt (VGI) e.V. - sogar mit finanzieller Unterstützung der Stadt - vollständig beklebt worden, um den eher unattraktiven Blick auf die leerstehenden bzw. sich im Umbau befindlichen Räume zu verdecken und gleichzeitig die Innenstadtbesucher über das vielfältige Angebot der Greifswalder Innenstadt zu informieren. Zu dieser Beklebung gab es am 07.02.2023 bereits eine kleine Anfrage der Fraktion BG/FDP/KfV, welche durch die Verwaltung am 13.03.2023 beantwortet wurde.
Inzwischen wurde bekannt, dass die untere Bauaufsichtsbehörde die Entfernung der Beklebung angeordnet hat. Ein Grund hierfür ist der §11 Abs. 7 der Gestaltungssatzung Innenstadt, welcher bisher lautet „Auf Schaufenstern dürfen Schriftzüge aus Einzelbuchstaben mit einer Schrifthöhe bis maximal 0,30 m angebracht werden. Insgesamt dürfen Schaufenster nur bis 20 % ihrer Fläche zu Werbezwecken beklebt werden. Dies gilt nicht für Werbung für befristete Sonderveranstaltungen.“ Diese 20%-Begrenzung macht im Normalfall, sprich für ein aktiv genutztes Ladenlokal, durchaus Sinn. Schon bisher kann von dieser Begrenzung befristet für Veranstaltungshinweise abgewichen werden. In einer Innenstadt wie der Greifswalder werden immer wieder Geschäfte schließen ohne dass ein nahtloser Übergang zum nächsten Geschäft gelingt, gelegentlich muss für die geplante Nachnutzung auch umgebaut werden. Die entsprechenden Räumlichkeiten sehen dann zeitweise weder durch Leerstand noch durch Baumaßnahmen attraktiv für Innenstadtbesucher aus. Es sollte daher durch eine Überarbeitung der Gestaltungssatzung zukünftig möglich sein für solche befristeten Zeiträume diese Schaufenster auch vollständig zu bekleben, um einen eher unattraktiven Blick auf die leerstehenden bzw. sich im Umbau befindlichen Räume zu verdecken.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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