Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0313-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird beauftragt, 

 

  1. …eine Informationskampagne für die Greifswalder Bürger*innen zu organisieren, die zum Thema hat (Arbeitstitel): Klimaanpassung – was ich als Bürger*in tun kann. Die Kampagne soll eine Reihe von Veranstaltungen umfassen, die aus verschiedenen Blickwinkeln thematisieren, wie die Bürger*innen den Auswirkungen des Klimawandels auf ihren Alltag und ihre Stadt praxisnah begegnen können. Es soll unterschiedliche Formate geben und Kooperationen mit Partnern gesucht werden. Beginn soll im Winter 2023 sein (siehe dazu auch die Sachdarstellung). Begleitend soll den Bürger*innen geeignetes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt werden. 

 

  1. …dafür Sorge zu tragen, dass die Stadt in den Handlungsfeldern Städtebau, Gebäude, Grüngestaltung/Straßenraum und Siedlungswasserwirtschaft weiterhin mit gutem Beispiel vorausgeht. Bei Umgestaltungen und Neuanlage von kommunalen Flächen und bei grundlegenden Sanierungen, Um- und Neubauten von kommunalen Gebäuden und Anlagen sind mindestens folgende Punkte zu beachten und umzusetzen (Aufzählung offen):

 

  • der Beschluss zum Mahdregime (BV-P-ö/07/0136-01)
  • ausschließliche Pflanzung klima- und bodenangepasster Bäume, die zur Verschattung geeignet sind
  • Erhalt oder Einplanung von zusammenhängenden Baumpflanzungen insbesondere als Ausgleich von Bereichen, in denen sich städtische Flächen besonders stark aufheizen, sowie Vernetzung vorhandener Grünflächen
  • die Reduzierung von Flächenversiegelung auf ein Mindestmaß und der Einsatz wasserdurchlässiger Bodenbedeckungen ((Teil-)Entsiegelung),
  • Fassadenbegrünungen,
  • multifunktionale Retentionsflächen
  • hitzeangepasste Bauplanung
  • Schutz von Kellern vor Überflutung
  • nach Möglichkeit Erhalt bzw. Integration bestehender Gehölze in Baumaßnahmen

 

Jede Nichtumsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen bei einem Projekt ist im Fachausschuss zu begründen. Sofern möglich sind Fördermittel einzuwerben. Die Anspruchsnahme von Mitteln aus dem Klimaschutzfonds ist ebenfalls zu prüfen. 

 

  1. ...den Neubau des Bauhofs zügig umzusetzen. Die Ausstattung muss für die geforderten Aufgaben geeignet sein. 

 

  1. …auf die städtischen Beteiligungsunternehmen und Einrichtungen Einfluss zu nehmen, damit auch dort mindestens die in Punkt 2 genannten Aspekte bei neuen Projekten umgesetzt werden. 

 

  1. … sich beim Landkreis dafür einzusetzen, dass die Liste von Baumarten für Ausgleichspflanzungen, die bislang nur derzeit einheimische Baumarten umfasst, um klimawandelgeeignete, nicht notwendigerweise derzeit einheimische (in jedem Fall aber nichtinvasive) sommergrüne Laubgehölze erweitert wird. 

 

  1. Als erste Maßnahmen sind zu prüfen, 

 

  1. welche zeitnahen Möglichkeiten es für (semi-)permanente Schattenspender (z.B. Sonnenschirme, Sonnensegel, Pavillons, Kübelpflanzen und ortsfeste Pflanzungen, möglichst schnell wachsende Bäume inbegriffen) für eine teilweise Beschattung beliebter Aufenthaltsflächen, etwa dem Greifswalder Marktplatz oder dem Spielplatzbereich am Hafen sowie auf allen geeigneten Grünstreifen entlang von Gehwegen und Straßen gibt. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob anlässlich des Caspar-David-Friedrich-Jubiläums 2024 die auf dem Gemälde Friedrichs „Der Greifswalder Markt“ dargestellte Ansicht mit mehreren Bäumen vor dem Markt 5 wiederhergestellt werden kann. 
  2. welche Möglichkeiten zur Förderung von Großbaumpflanzungen durch Privatpersonen bestehen. Die Ergebnisse der Prüfung sind für eine weitere Umsetzung in der nächsten Gremienrunde vorzustellen.
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Sachdarstellung

Mit Blick auf Ereignisse wie die diesjährige Hitzewelle im Mittelmeerraum, die Flut im Ahrtal vor zwei Jahren, die anhaltende Dürre in unserem Bundesland oder die starken Regen- und Sturmereignisse in diesem Sommer muss inzwischen klar sein, dass der Preis, den wir Menschen in jeglicher Hinsicht für die Folgen der Klimaveränderungen zahlen, sehr hoch ist. Der Preis, den wir am Ende für die Folgen von Wetterereignissen zahlen, ist deutlich höher als der Preis für Vorbeugung - und dazu gehört die Klimaanpassung. 

Nach Auffassung des Umweltbundesamtes lässt sich der Klimawandel nicht mehr komplett stoppen. Daher ist Klimaanpassung das Mindeste, was wir Menschen tun können, um den bereits einsetzenden Veränderungen zu begegnen. Diese Tatsachen vor Augen erwägt die Bundesregierung die Einführung eines Klimaanpassungsgesetzes, das nur dann Wirkung entfaltet, wenn es von Ländern und Kommunen umgesetzt wird. 

Begleitend zur weiterhin vordringlichen Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Greifswald soll daher verstärkt auch bei uns die Klimaanpassung in den Fokus rücken. 

Solange dies möglich ist, wollen wir in Greifswald auf Einsicht und Freiwilligkeit der Bürger*innen setzen. Doch um zu wissen, welche Maßnahmen wirklich sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand von jeder*m einzelnen ergriffen werden können, bedarf es entsprechender Informationen und Beratung. 

Wir sehen es als eine Aufgabe von Staat, Land und Kommune, über die Herausforderungen durch Klimaveränderungen aufzuklären und die Bürger*innen für Schutz- und Präventionsmaßnahmen zu sensibilisieren. Dazu gehört zum einen die Motivation, im Rahmen des individuell Möglichen selbst Maßnahmen zu ergreifen. Zum anderen trägt eine Aufklärung auch zum Verständnis von Maßnahmen der Klimaanpassung bei. 

 

Zu 1. Deshalb soll die Stadtverwaltung eine Veranstaltungsreihe zum Thema „Klimaanpassungen“ ins Leben rufen und organisieren. Die Veranstaltungen können und sollen unterschiedliche Formate haben (z.B. Vorträge, Exkursionen, Filmvorführungen, Theaterstücke, Lesungen) und über mehrere Monate in Form eines Programms angeboten werden. Ergänzt werden sollen die Veranstaltungen durch Informationsmaterial, etwa auf der Webseite der Stadt (inklusive entsprechende Verungen), sowie in Form von Flyern und Handouts, die an geeigneten Stellen ausgelegt werden sollen. In Greifswald gibt es viele institutionelle und ehrenamtliche Aktive, die sich sowohl mit dem Thema auseinandersetzen, als auch die Erfahrung mit unterschiedlichen Veranstaltungsformaten haben. Deren Expertise und Kompetenzen sollen in Kooperationen genutzt und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise: Universität Greifswald, Volkshochschule, Abwasserwerk, Stadtbibliothek, Straze, Moorzentrum, Tierpark Greifswald, Theater Vorpommern, Cinestar, externe Sachverständige. 

Mögliche Themenbereiche mit Kooperationspartnern sind: - klima- und bodenangepasste Pflanzen (z.B. mit der Universität Greifswald) - Gewässerschutz und Umgang mit Trinkwasser (z.B. mit dem Abwasserwerk) - Schwammstadt (z.B. mit Moorzentrum und Moormanagerin) - Abfallentsorgung und Nachhaltigkeit (z.B. mit dem Abwasserwerk – „was gehört ins Klo?“) 

 

zu 2. - 6. Motivation funktioniert auch über Vorbildfunktion. Daher sollen die Stadt und die städtischen Beteiligungsunternehmen und Einrichtungen bei allen künftigen baulichen Projekten mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, welche Möglichkeiten es gibt, auch als Stadt Klimaanpassung umzusetzen. Dies gilt sowohl für die direkte Gebäudeplanung als auch etwa für eine Beschattung von Wegen und Aufenthaltsorten. Gleichzeitig kommen solche Maßnahmen – sowohl von städtischer, wie auch von privater Seite - dem lokalen Klima und damit der Aufenthaltsqualität, insbesondere etwa für Familien mit Kindern und für Senioren, zugute.

Die Mitarbeitenden des Bauhofs haben eine zentrale Rolle bei der Pflege des Grünbestandes. Dementsprechend ist die Ausstattung und der Bauhof-Neubau auch eine grundlegende Maßnahme in der Klimawandelanpassung und zügig umzusetzen. 

Außerdem wurden einige Maßnahmen benannt, die zeitnah und unabhängig von grundlegenden Umgestaltungen oder Neuanlagen umgesetzt werden sollen. Baumpflanzungen etwa sollten möglichst zeitnah erfolgen, da hier die Wirkung naturgemäß stark zeitabhängig ist. Zudem sollten auch möglichst Baumarten berücksichtigt werden, die derzeit nicht einheimisch sind, aber, eine Nicht-Invasivität vorausgesetzt, unter den hiesigen klimatischen Bedingungen möglichst rasch eine möglichst hohe Schattenwirkung entfalten. 

Sofern die Bundesregierung oder die EU Fördermittel für passende Klimaanpassungsmodelle ausrufen, soll sich die Stadt darauf bewerben.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 Ja

2023 ff.

Finanzhaushalt

 Ja

2023 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

05

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2023 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

5540000/54190000

 40.000

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2024 ff. 

 

0

Können derzeit nicht abgeschätzt werden 

Kann derzeit nicht abgeschätzt werden

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 x

 

 

 

Begründung:

Klimaanpassungsmaßnahmen haben, zum Beispiel durch Einsparungseffekte, vielfältige positive Auswirkungen auf den Klimaschutz.

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Beschlüsse

Erweitern

11.09.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - in den nächsten Sitzungszyklus verschoben

Erweitern

12.09.2023 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - in den nächsten Sitzungszyklus verschoben