Informationsvorlage - IV/07/0086

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erließ am 27. Oktober 2014 die „Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft“. Seitdem wurden die Satzung und die Gebühren nicht mehr verändert bzw. angepasst.

 

Die Neufassung der „Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft“ ist notwendig, weil sich unter anderem die Kosten für die Bewirtschaftung der Sportstätten in Trägerschaft der UHGW erhöht haben, mit der SAG ein neuer Vertrag für das Freizeitbad Greifswald ausgehandelt wurde und einzelne Sportstätten neu errichtet oder umfänglich saniert wurden.

 

Die Stadtverwaltung strebt eine Beschlussfassung in der Bürgerschaft am 4. Dezember 2023 an. Die Informationsvorlage bildet den Auftakt für den notwendigen Austausch zwischen Sportbund, Sportvereinen, Politik und Verwaltung. Als Grundlage hat die Stadtverwaltung den vorliegenden Entwurf der Satzung und Gebührentabelle erarbeitet. Die Gebührentabelle befindet sich aktuell noch in der Prüfung beim zuständigen Fachamt.

 

Der Satzung liegt eine Kalkulationsperiode von 2023 bis 2026 zugrunde. Bei den Sporthallen wurden gleichartige Hallen jeweils zu Gruppen zusammengefasst (1-, 2- und 3-Feld-Hallen). Innerhalb der vergleichbaren Gruppen wurde aus Gründen der Gleichbehandlung aller Nutzer*innen ein Durchschnittswert aus dem Aufwand der jeweiligen Kostenpositionen und der Stundenzahl gebildet. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass kein Nutzungsanspruch auf eine bestimmte Halle besteht und bei gleichartigen Hallen keine unter-schiedlichen Gebühren zu zahlen sein sollen. Gesondert kalkuliert wurden die Mehrzweckhalle sowie das Volksstadion mit den dazu gehörigen Plätzen. Beim Volksstadion wurde aufgrund der Schwierigkeit, einzelne Kostenarten nach Einzelabrechnungen zu ermitteln, eine gleichmäßige Umlage vorgenommen.

Bei Sporthallen, deren Abrechnung an andere Gebäude gebunden ist, z.B. Schulen, wurden nicht eindeutig zuordenbare Bewirtschaftungskosten anteilig entsprechend der Fläche der Sporthalle umgelegt.

 

Die Gebührengruppen unterteilen sich in A, B und C. Wer den einzelnen Gebührengruppen zugeordnet wird, kann der beiliegenden Satzung entnommen werden. Alle Gebühren enthalten die Umsatzsteuer, welche von der Universität- und Hansestadt Greifswald zu entrichten ist.

 

Da die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen für ein gesundes Aufwachsen erforderlich ist und zur Entwicklung von Sport- und Teamgeist beiträgt, fördert die Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Kinder- und Jugendsport. Ebenso ist erklärtes Ziel die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen und die Förderung des inklusiven Sports. Aus diesem Grund bleiben diese Gruppen weiterhin von Nutzungsgebühren befreit.

 

Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken. Von einer Kostendeckung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden. Davon wurde im hier Gebrauch gemacht.

 

Die Gebühren erhöhen sich im Vergleich zu festgelegten Werten von 2014 jedoch deutlich für alle Gebührengruppen. Der Kostendeckungsgrad (KDG) der Gebührengruppe A ist jedoch trotz Erhöhung als sehr niedrig anzusehen. Auch bei der Gebührengruppe B liegen die Gebühren noch deutlich unter dem Kostendeckungssatz. Da es sich hier aber um gemeinnützige Vereine, Bildungseinrichtungen etc. handelt, wird hier keine Kostendeckung in Ansatz gebracht. Mit der zuvor beschriebenen Differenzierung der Gebühren kommt es zu einer Kostenunterdeckung, die durch die Stadt zu tragen ist. Der volle Gebührensatz kommt lediglich bei der Nutzergruppe C zum Ansatz. Zur Vereinfachung bei der Abrechnung erfolgt allerdings eine Rundung des ermittelten Gebührensatzes.

 

Kostendeckungsgrad je Gebührengruppe und Sportstätte:

 

A

B

C

 

Mo-Fr

Sa-So

Mo-Fr

Sa-So

Mo-Fr

Sa-So

Rasenplatz Westplatz

11,04%

17,66%

35,32%

35,32%

100,08%

100,08%

Rasenplatz

4,65%

7,43%

19,82%

19,82%

100,04%

100,04%

Kunstrasenplatz Jugendplatz

16,49%

26,98%

35,98%

71,95%

100,43%

100,43%

Kunstrasenplatz Ostplatz

16,49%

26,98%

35,98%

71,95%

100,43%

100,43%

Kunstrasenplatz Dubnaring

18,00%

29,45%

39,27%

78,53%

99,80%

99,80%

LA-Anlage Volksstadion

21,42%

22,84%

45,69%

45,69%

99,94%

99,94%

1-Feldsporthalle

15,90%

15,90%

50,89%

50,89%

100,19%

100,19%

2-Feldsporthalle

24,58%

24,58%

78,66%

78,66%

100,79%

100,79%

3-Feldsporthalle

22,29%

22,29%

71,32%

71,32%

99,55%

99,55%

Sporthalle 4

15,52%

15,52%

82,77%

82,77%

100,02%

100,02%

Mehrzweckhalle

14,54%

15,51%

46,53%

77,56%

99,85%

99,85%

Sportbecken 1 Bahn

24,09%

Kein Anspruch

99,98%

Kein Anspruch

Kein Anspruch

Kein Anspruch

Variobecken

30,97%

99,92%

 

Für die Sporthalle 4 wurde, abweichend von den anderen 3-Feld-Hallen, in der Gebührenstruktur für die Gruppe A eine eigene Gebühr festgelegt. Hier wurde der alte Gebührensatz beibehalten und nur die zu entrichtende Umsatzsteuer draufgerechnet.

 

Neu aufgenommen wurde ein Paragraf zu Haftungsfragen. Gerade in Hinblick auf Veranstaltungen im Sinne der Versammlungsstättenverordnung Mecklenburg-Vorpommern hat der/die Veranstalter*in gegenüber der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entsprechende Nachweise zu erbringen (Veranstaltungshaftpflichtversicherung).

 

 

Vergleich mit anderen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern:

 

Landkreis Vorpommern-Greifswald:

 

Mehrzwecksporthalle am RBB Greifswald in der Siemensallee

 

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 3

 

Sportvereine aus V-G

Bildungseinrichtungen UHGW, freie Träger

Lizenz, Kommerziell

3-Feld-Sporthalle – 3/3 -

30,00

54,00

60,00

3-Feld-Sporthalle – 1/3 -

10,00

18,00

20,00

Preise in € inkl. Umsatzsteuer

 

Hanse- und Universitätsstadt Rostock:

 

I.1

I.2

II

III.1

III.2

 

Kinder- und Jugend bis 18 Jahre

Sportvereine aus HRO

BSG, Uni, Lizenzteams

Auswärtige

Schulen

Tennenplatz

1,10

5,50

17,60

22,55

26,40

Rasenplatz

3,08

11,00

36,30

49,50

59,40

Kunstrasenplatz

2,20

8,25

18,70

23,65

27,50

LA-Stadion

4,62

16,50

54,45

74,25

76,81

SPH bis 300m²

0,88

4,95

17,05

19,80

23,65

SPH bis 500m²

1,54

6,05

23,10

29,70

35,20

SPH über 500m²

1,98

13,20

48,95

66,00

77,55

25m Bahn

0,55

3,30

18,70

28,60

34,10

Therapiebecken

2,20

6,05

33,00

49,50

58,30

Kraftraum

4,40

6,60

17,60

55,00

-

Preise in € zzgl. Umsatzsteuer

 

Neubrandenburg:

 

Gruppe A, Anteil Kinder und Jugendliche

Gruppe B

 

bis 10%

10-35%

35-80%

über 80%

Nicht in Grp A

Rasenplätze

24,40-46,80

12,20-23,40

6,10-11,70

1,50-3,00

137,00-467,00

Kunstrasenplätze

14,80

7,40

3,70

1,00

51,00-103,00

LA-Anlagen

6,40-33,60

3,20-16,80

1,60-8,40

0,40-2,10

16,00-221,00

3/4-Feld-Sporthallen

20,00

10,00

5,00

1,30

148,00-223,00

2-Feld-Sporthallen

18,80

9,40

4,70

1,20

73,00-121,00

1-Feld-Sporthallen

9,20

4,60

2,30

0,60

46,00-65,00

Kraft/Gymnastikräume

7,20-13,60

3,60-6,80

1,80-3,40

050-0,90

20,00-68,00

Preise in € zzgl. Umsatzsteuer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.09.2023 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) - zur Kenntnis genommen

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11.09.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - zur Kenntnis genommen