Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0319-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Tierfreundliches Greifswald I (Schutz vor Vogelschlag)
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
|
Beratung
|
|
|
12.09.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
27.09.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
18.10.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
|
Beratung
|
|
|
07.11.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
20.11.2023
|
Sachdarstellung
Jedes Jahr sterben über 100 Millionen Vögel in Deutschland aufgrund von Glas an Häusern, Bushaltestellen etc.
In Gestaltungssatzungen und anderen geeigneten Satzungen, Richtlinien, Verordnungen sowie in der Bauplanung sind daher entsprechende Vorgaben einzufügen, um den Vogelschlag zu reduzieren. Ebenso sollen u.a. Wartehäuschen der Bushaltestellen gegen Vogelschlag geschützt werden.
Bei den Vorgaben sei die Verwendung von entspiegeltem Glas (Spiegelung unter 15 %) in Kombination mit außen oder innen angebrachten Elementen zulässig. Nicht entspiegelte Glasfassaden seien durch außen angebrachte Maßnahmen zu schützen.
Nutzbar seien Maßnahmen wie Beklebungen, Fliegengitter, perforierte Folien, Rankvorrichtungen, lamellenartige Installationen aus Holz oder Metall, Lamellenvorhänge, Gardinen oder ähnliches. Bei den möglichen Folien soll die Benotung „hoch wirksam“ im Flugkanaltest erreicht worden sein.
Nicht entspiegelte Glasflächen ab einer Größe von 3 m³ seien mit entsprechendem außen angebrachten Vogelschlagschutz zu versehen. Zulässig seien Beklebungen mit Freiflächen von maximal 10 cm vertikal bzw. 5 cm horizontal, Fliegengitter, Rankvorrichtungen, lamellenartige Installationen aus Holz oder Metall. Für denkmalgeschützte Gebäude sei entspiegeltes Glas zu verbauen.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 44 (1) Nr. 1 BNatschG
§ 3 (2) BNatschG
§1 (6) BauGB
USchadG
Literatur:
- https://vogelglas.vogelwarte.ch/downloads/files/broschueren/Glasbroschuere_2022_D.pdf
- Berichte zum Vogelschutz, Band 53/54, 2017, Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
nein |
|
Finanzhaushalt |
nein |
|
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|