Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0824

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Hauptausschuss  stimmt der Ergänzung des Gesellschaftsvertrages WITENO in § 4 Abs 4 mit folgendem Wortlaut zu:

 

„Kommt es zu disquotalen Leistungen der Gesellschafter in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 HGB, werden diese Beträge den leistenden Gesellschaftern im Verhältnis der Erbringung dieser disquotalen Leistungen zugeordnet. Sofern bereits in der Vergangenheit disquotale Leistungen ggf. auch von anderen Gesellschaftern erbracht wurden, werden diese weiterhin zu Gunsten der jeweils leistenden Gesellschafter berücksichtigt, soweit sie noch nicht aufgezehrt sind. Die Zuordnung disquotal in die Kapitalrücklage geleisteter Beträge besteht als Sonderrecht auf den Anteil(en) und bleibt auch nach Übertragung desselben/derselben erhalten. Im Falle der Liquidation wird die Kapitalrücklage entsprechend der Zuordnung verteilt, soweit sie noch nicht aufgezehrt ist. Ausschüttungen aus der durch disquotal geleistete Beträge gebildeten Kapitalrücklage haben ebenfalls entsprechend des prozentualen Verhältnisses der Gesellschafter an der Kapitalrücklage zu erfolgen. Sie sind nur mit Gesellschafterbeschluss möglich und nur soweit nicht vorrangig Gewinne bzw. Gewinnrücklagen zur Ausschüttung zur Verfügung stehen.“

 

  1. Er ermächtigt den Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter der Universitäts- und Hansestadt Greifswald  in einer  notariell zu beurkundenden Gesellschafterversammlung alle dafür notwendigen Beschlüsse zu fassen.
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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW), die Sparkasse Vorpommern sowie die Universität Greifswald sind Gesellschafter der WITENO GmbH. Zur Stärkung des Eigenkapitals der WITENO wird die UHGW 350.000 € und die Sparkasse Vorpommern 197.545 € in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzahlen. Diese Einzahlung ist bereits durch den Haushalt 2023 der UHGW und einen Verwaltungsratsbeschluss der Sparkasse Vorpommern abgesichert. Die Universität Greifswald kann sich nicht an der Kapitalerhöhung beteiligen, so dass es zu einer Einzahlung in die Kapitalrücklage der UHGW und der Sparkasse Vorpommern kommt, die nicht den jeweiligen Anteilen am Stammkapital entspricht (disquotale Leistung in die Kapitalrücklage).

 

Auf Empfehlung einer mit der Prüfung beauftragten Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei sollen zur Sicherung der Einlagen der beiden leistenden Gesellschafter und aus steuerlichen Gründen Leistungen in die Kapitalrücklage auf einem gesellschafterbezogenen Rücklagenkonto verbucht werden. Dazu ist eine entsprechende Gesellschaftsvertragsänderung notwendig.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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27.09.2023 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert beschlossen