Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0830

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die außerplanmäßige Auszahlung i.H.v. 200.000 EUR für die Beschaffung eines Fahrzeuges mit mobiler Geschwindigkeitsmessanlage.

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Sachdarstellung

Die mobile Überwachung des fließenden Verkehrs soll durch die Beschaffung eines weiteren Fahrzeuges mit mobiler Geschwindigkeitsüberwachungsanlage sowie den notwendigen Fahrzeugeinbauten zur Aufnahme der Messtechnik erweitert werden.

 

Durch Umstellung der Organisationsstrukturen im Rechtsamt sollen die Messzeiten wesentlich erweitert und damit auch die Verkehrssicherheit erhöht werden. Oberstes Ziel der Maßnahme ist es, verkehrsbedingte Personen- und Sachschäden zu verhindern und Ordnungswidrigkeiten, wegen Nichtbeachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verfolgen. Hierfür ist jedoch auch der Ausbau der technischen Voraussetzungen erforderlich.

 

Im Ergebnis der Beschaffung einer zusätzlichen mobilen Messanlage können neue mobile Messstellen erschlossen werden. Der Personaleinsatz ließe sich zudem weitaus flexibler gestalten. Die Unfallbekämpfung in Greifswald wird damit weiter intensiviert.

 

Ausfallzeiten wegen Defekten oder Wartungen an der Messtechnik oder des Messfahrzeuges können mit einem zusätzlichen Geschwindigkeitsmessfahrzeug besser kompensiert werden. Weiterhin werden aktuell Mitarbeitende des Kommunalen Ordnungsdienstes durch zertifizierte Bedienerschulungen befähigt, ebenfalls die mobilen Messanlagen zu bedienen. So kann die Kontrolldichte langfristig insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden wesentlich erhöht werden. Dadurch steigt die Effektivität der Unfallbekämpfung deutlich. Zugleich wird man dem anwachsenden Wunsch aus der Bevölkerung gerecht, im Stadtgebiet mehr Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Das Ergebnis der resultierenden Erträge wird sich im Produkt 12303000, Sachkonto 46210300 Verwarn- und Bußgelder Geschwindigkeitsmessauto entsprechend darstellen.

 

Die Finanzierung soll aus frei werdenden Mitteln (300.000 €) für die Maßnahme 12303-M00002 – 2 kombinierte Geschwindigkeitsmessanlagen erfolgen. Die ursprünglich geplante Beschaffung von zwei ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mit Rotlichtüberwachung ist derzeit nicht umsetzbar. Die vakanten Mittel sollen in Höhe von 200.000 € für die Beschaffung des Geschwindigkeitsmessfahrzeugs genutzt werden. Mit der Maßnahme ließe sich zudem die Entlastung des Haushalts in Höhe von 100.000 € gegenüber der ursprünglich geplanten Maßnahme erreichen.

 

Die technische Verkehrsüberwachung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unterhält 6 ortsfeste Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Stadtgebiet, wovon an zwei Kreuzungsstandorten auch die analoge kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung bis zum Jahr 2016 gewährleistet war. Die veraltete analoge Messtechnik sollte mit der für das Haushaltsjahr 2023 geplanten Maßnahme durch neue digitale Technik mit kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ersetzt werden. Hierfür stehen die benannten Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung.

 

In Vorbereitung des Beschaffungsantrages zu der Maßnahme hat das Rechtsamt die Polizeiinspektion Anklam darum gebeten, die aktuelle Verkehrsunfalllage der letzten drei Jahre mit Bezug auf Rotlichtverstöße an den beiden bisher bestehenden Standorten zu ermitteln und auszuwerten. Die Auswertung der Verkehrsunfallzahlen und -skizzen mit Rotlichtverstößen ergab, dass das Verkehrsunfallgeschehen in den jeweiligen Fahrtrichtungen die Überwachung des Rotlichtsignals an Lichtzeichenanlagen nicht mehr rechtfertigt. Eine Zulassung für das Aufstellen von kombinierten Anlagen mit Rotlichtmessung würde durch die Verkehrsbehörde ggf. nicht erteilt werden. Die Geschwindigkeitsüberwachung an den Standorten ist weiterhin gewährleistet.

 

Im Vergleich zu ortsfesten Geschwindigkeitsmessanlagen zeigen sich mobile Messanlagen weitaus effektiver, da sich der Gewöhnungseffekt bei stationärer Messtechnik schnell einstellt. Mobile Anlagen tragen aufgrund der weiträumigen Anwendung einen größeren Beitrag zur Verkehrssicherheit.

 

Gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 2 Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entscheidet der Hauptausschuss vorbehaltlich der Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 16 dieser Satzung, bei überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen, von 25.000,- Euro bis 380.000,- Euro.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2023

Finanzhaushalt

Ja

2023

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

13

12303/0710000/ 07100.40050

Fahrzeuge

80.000,00

2

13

12303/07300000/ 07300.40049

Betriebsvorrichtungen

120.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2023

0,00

0,00

- 80.000,00

2

2023

300.000

0,00

+ 180.000,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2023

12303/073000/07300.40049

80.000,00

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2024 ff.

12303/52351/52351.40005

2.500,00

Fahrzeughaltung

1.500,00

2

2024 ff.

12303/52352/52352.40004

2.500,00

Betriebsstoffe

1.300,00

3

2024 ff.

12303/52372/52372.40001

29.000,00

Unterhaltung Geschwindigkeitsmessanlagen

3.000,00

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

Nein

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

27.09.2023 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert beschlossen