Informationsvorlage - BV-P-ö/07/0316-01

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Die Stadtverwaltung verfolgt seit geraumer Zeit die Debatten und Entwürfe zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Für die Kommunen bedeutet die zu erwartende Beschlussfassung nicht nur eine neue Pflichtaufgabe, die bis zum Jahr 2045 langfristig personell, wie auch finanziell Ressourcen binden wird. Kurzfristig gesehen stehen Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern mit der Aufgabe der eigentlichen Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 vor einem großen Kraftakt.

 

I. Verpflichtende Aufgabe innerhalb der Kommunalen Wärmeplanung

 gemäß Kabinettsentwurf vom 16.08.2023

 

  • Sammlung und Verarbeitung umfangreicher Datenmengen schriftlich, in elektronischer und maschinenlesbarer Form zur Erstellung eines Wärmeplans mit dem Umsetzungsziel bis 2045 (gemäß gesetzlichen Vorgaben, aber auch Beschluss Klimaneutralität bis 2035)

 

  • Beteiligung von Akteuren, die mittelbar und unmittelbar mit dem Aufgabenbereich der Wärmeplanung berührt sind

 

  • prozessbegleitende Beteiligung der Öffentlichkeit, von Behörden und Träger öffentlicher Belange

 

II. Prozess laut Gesetz

 

  1. Eignungsprüfung

Untersuchung des Stadtgebietes auf Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen

 

  1. Bestandsanalyse

Ermittlung des derzeitiges Wärmeverbrauchs oder Wärmebedarfs, vorhandener Wärmeerzeugungsanlagen und  die für die Wärmeversorgung relevante Energieinfra-strukturanlagen.

Bei Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser sind u.a. Daten wie Art des Wärmeerzeugers, Lage des Hauses, Nutzfläche oder Baujahr, bei industriellen und gewerblichen Unternehmen Daten wie Prozesswärmeverbrauch der letzten drei Jahre zu sammeln.

 

  1. Potenzialanalyse

Ermittlung - quantitativ und räumlich differenziert - der im beplanten Gebiet vorhandenen Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme und zur zentralen Wärmespeicherung und Schätzung der Potenziale zur Energieeinsparung

 

  1. Zielszenario

Entwicklung eines Zielszenarios auf Grundlage der Ergebnisse der Eignungsprüfung, Bestands- und Potenzialanalyse und der gleichzeitigen Einteilung des Stadtgebietes in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und den geeigneten Wärmeversorgungsarten (Wirtschaftlichkeitsvergleich) bis zum Jahr 2045 nach Eignungsstufen (sehr wahrscheinlich geeignet bis sehr unwahrscheinlich ungeeignet) und erhöhtem Energiesparpotenzial.

 

  1. Umsetzungsstrategie

Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit unmittelbar selbst zu realisierenden Umsetzungsmaßnahmen, mit denen das Ziel der Versorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme bis 2045 erreicht werden kann

 

  1. Wärmeplan

Zusammenfassung der Ergebnisse aus den vorangegangenen Prozessschritten in textlicher, grafischer und kartografischer Darstellung. Beschlussfassung durch die Bürgerschaft, ggf. Genehmigung durch eine durch das Landesrecht bestimmten Stelle.

 

III. Herausforderungen der Stadt Greifswald und erste Denkansätze

 

  1. Sammlung der sehr umfangreichen Daten und Öffentlichkeitsbeteiligung
  2. Kommunale Wärmeplanung unter Berücksichtigung des Transformationspfad Fernwärme der Stadtwerke Greifswald als Tochtergesellschaft der Stadt und dem Beschluss zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035
  3. Bindung von Personalressourcen (Auswirkungen auf Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben)
  4. Aktuell fehlende Finanzmittel und keine Fördermöglichkeit

 

 Zu 1.

 

Akteure, die mittelbar und unmittelbar mit dem Aufgabenbereich der Wärmeplanung berührt sind:

 

  Energieversorger Multiplikatoren/Öffentlichkeitsbeteiligung

  Stadtwerke Greifswald GmbH  Mieterverein, Verein „Haus und Grund“               vorgelagerte Energieversorger                            Ortsteilvertretungen             

  potenzielle Produzenten erneuerbarer  Lokalpresse

  Energien   

  

  Eigentümer- und Eigentümergemeinschaften  Große Verbraucher

  Wohnungsunternehmen, -genossenschaften  Soziale Einrichtungen

  Universität  Unimedizin

  Peter-Warschow-Stiftung  Industrie

  Haus- und Wohnungseigentümer  Gewerbe und Einzelhandel

  

  Sonstige „Datenquellen“ 

  Bezirksschornsteinfeger

  Energieberater

  Planungsbüros

  Fachgutachter 

  Handwerker

  Hausverwaltungen                      - Aufzählung nicht abschließend -

 

 Erfüllung der Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung

 

  Derzeitige Prüfung von Möglichkeiten wie der Mitarbeit in AGs, engmaschige digitale  Aufbereitung der Zwischenergebnisse, Videomitschnitte von Präsentationen und               Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt, Pressearbeit.

 

 Zu 2.

 

 Fachgerechte, schnelle Wärmeplanung durch einen erfahrenen Dritten

 

Das Gesetz räumt den Gemeinden als planungsverantwortlichen Stellen ein, die Aufgabe an einen Dritten zu übertragen. Auf Effizienzgründen sieht die Stadt diesen Weg als richtig an und wird versuchen, ein Planungsbüro zu binden. In den nächsten Tagen und Wochen sind bereits Gespräche mit einem potenziellen Planungsbüro geplant. Dieser Anbieter hat sich als erfahrener Projektmanager auf dem Gebiet der Wärmeplanung vorgestellt und konnte mit Kenntnissen über Rahmenbedingungen in der Stadt Greifswald aufwarten.

 

 Zu 3.

 

 Entlastung durch einen Dritten

 

Die Stadt verspricht sich von einem externen Projektleiter Entlastung. Aufgaben wie die Steuerung, Strukturierung und Kontrolle sollten in einer Hand liegen. Die Fachbereiche der Stadt sollen unterstützend begleiten, z.B. durch ihre Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Teilprojekten oder Workshops. Diese Vorgehensweise kann zur Entzerrung der vielschichtigen Aufgaben beitragen, braucht aber eine koordinierende Stelle, die erfahren und zielgerichtet Ergebnisse hin zu einer gangbaren Wärmeplanung der Stadt Greifswald filtern und zusammenfassen kann.

 

 Zu 4.

 

 Erfüllungsaufwand

 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen schätzt ein, dass der Erfüllungswand deutschlandweit bei insgesamt 581 Mio. EUR liegt, wovon 535 Mio. und damit wesentlich auf die Verwaltungen entfallen; der Rest auf die Wirtschaft.

 

Für die Zukunft wird ab 2029 ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 38 Mio. EUR für Verwaltungen erwartet. Das bedeutet, dass für diese Pflichtaufgabe zukünftig ausreichend Mittel PRO JAHR eingestellt werden müssen.

 

 Finanzierung durch die Stadt

 

Zur Deckung der Kosten für diese neue Pflichtaufgabe im HH-Jahr 2023 werden derzeit werden verschiedene HH-Ansätze geprüft. Für die Folgejahre sind diese regelmäßig anzumelden.

 

 Fördermöglichkeiten

 

Die Stadt Greifswald hat 2016 bereits eine Förderung für ihr Klimaschutzteilkonzept Wärme erhalten, so dass eine weitere Förderung über Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) ausgeschlossen ist.

 

  Geprüft wird aktuell, ob die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze für diesen Zweck                (teilweise) genutzt werden kann.

 

Fazit:

 

Die Aufgabe der Kommunalen Wärmeplanung ist komplex und bindet viele Ressourcen der Stadtverwaltung für Jahrzehnte. Die Aufstellung eines Wärmeplans bis zur gesetzlichen Frist am 30.06.2028 ist ambitioniert und nur durch ein erfahrenes, zielgerichtetes Projektmanagement zu stemmen.

Die Verwaltung wird alle notwendigen Schritte veranlassen, um den Wärmeplan fristgerecht fertig zu stellen.

 

Eine Fertigstellung bis spätestens Sommer 2025 ist mit dieser Aufgabenstellung unter Beteiligung der genannten Akteure und den derzeitigen städtischen Mitteln und Kapazitäten den gesetzlichen Anforderungen entsprechend nicht umsetzbar.

 

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Beschlüsse

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12.09.2023 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - zur Kenntnis genommen

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27.09.2023 - Hauptausschuss (HA) - zur Kenntnis genommen

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18.10.2023 - Bürgerschaft (BS) - zur Kenntnis genommen