Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0827
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe/Auszahlung für die Spundwanderneuerung in Wieck, 2. BA
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66 Tiefbau- und Grünflächenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.09.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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18.10.2023
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Sachdarstellung
Die abgängige Uferbefestigung beim Hafen Wieck ist ca. 150 Jahre alt und weist hohen Unterhaltungsbedarf auf. Die vorhandene Holzbefestigung ist instabil, weshalb die Promenade leicht einsackt.
Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, wurde die Uferwand im Unterwasserbereich im Bereich zwischen Klappbrücke und dem Gebäude des Hafenamtes, über eine Länge von 235 m erneuert. Die vorhandene Uferbefestigung aus Holz wurde durch eine Stahlspundwand ersetzt.
Aufgrund der steigenden Baukosten und des erhöhten Umfanges, wurde die Erneuerung in 2 Teilabschnitten eingeteilt. Bei der Angebotseinholung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Abhängigkeit von möglichen Materiallieferengpässen, dem vorhandenem Zeitfenster und der Kostenentwicklung am Markt eine abschnittsweise Beauftragung vorbehält.
Vor der Sommersaison 2022 wurde der 1. Abschnitt des Bauvorhabens durchgeführt. Etwa 50% der Spundwand wurden erneuert. Die Kosten beliefen sich auf 251.615,38 €.
Für das Haushaltsjahr 2023 wurden die finanziellen Mittel für die Fertigstellung der Sicherung im 2. Bauabschnitt angemeldet, konnten jedoch nicht berücksichtigt werden. Die derzeit auftretenden Schäden (Absackungen) in diesem Bereich werden notdürftig durch den städtischen Bauhof beseitigt, um die Begehbarkeit der Promenade sicherzustellen. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist es dringend erforderlich, die Ursache der Absackungen - Undichtheiten in der Uferbefestigung - nachhaltig zu beseitigen.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine investive Baumaßnahme, durch die Erneuerung mittels einer Stahlspundwand ergibt sich eine Steigerung der Nutzdauer. Daher ist eine außerplanmäßige Auszahlung/Ausgabe notwendig.
Deckungsvorschlag: Für die Fortführung der Unterhaltungsbaggerung im Seehafen Ladebow wurden im Haushaltsjahr 2023 550.000 € eingestellt. Grundlage dafür sind die Ergebnisse der Baggerungen in den Jahren 2020- 2022. Laut Massenberechnung der Geo Service GmbH & Co. KG Miltzow vom 12.08.2022 wären zur Herstellung der Solltiefe von 6,90 m 50.000 m³ im Hafenbecken abzugraben.
In Abstimmung mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt und der Lotsenbrüderschaft wurde festgestellt, dass für den sicheren Betrieb des Seehafens nur 20.000 m³ abgegraben werden müssen, um für die regelmäßig den Hafen anlaufenden Schiffe ausreichenden Tiefgang herzustellen.
Die Minderausgaben für die Unterhaltungsbaggerung sollen zur Deckung der Mehrausgaben für die Spundwandererneuerung (2. BA) herangezogen werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2023 |
Finanzhaushalt |
ja |
2023 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
06 |
54801/09620000/ 09620.40075/M00004 |
Anlagen im Bau - Tiefbau Spundwanderneuerung Wieck (19%) |
133.735,18 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2023 |
00,00 |
00,00 |
-133.735,18 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2023 |
54802/52311000/60410.51001 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens - hoheitlich (Spülfeld) |
133.735,18 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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