Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0794-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

2. Das Grundstücksvermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird nicht durch Verkäufe verringert. Stattdessen werden Erbbaurechtsverträge, Vermietungen oder Verpachtungen angewendet.

Ausnahmen davon können vom zuständigen politischen Gremium insbesondere bei folgenden Grundstücksveräußerungen beschlossen werden:

• bei unverhältnismäßig hohem Sanierungsaufwand,

• Sozialwohnungsbau,

• partizipativen Wohnformen,

• Flächentauschen,

• Arrondierungen,

• kleinteiliger Ergänzungsbebauung und

• Gewerbeansiedlungen in Gewerbegebieten.

Es wird auf den Bürgerschaftsbeschluss vom 04.04.2022 zum nachhaltigen Grundstücksmanagement (BV-P-ö/07/0197-0-01) verwiesen.

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Sachdarstellung

Erfolgt mündlich

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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18.10.2023 - Bürgerschaft (BS) - Änderungsantrag vom Einbringer übernommen