Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0788-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20 Amt für Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
18.10.2023
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Investitionskredite bis zu einem Volumen in Höhe von 47.975.700 EUR aufzunehmen. Die Kredite werden zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt aufgenommen. Vor der Kreditaufnahme werden Angebote eingeholt. Die Kredite werden beim günstigsten Anbieter aufgenommen.
Über das Ergebnis der Kreditaufnahme ist die Bürgerschaft zu informieren.
Sachdarstellung
Der Beschluss der Bürgerschaft ist gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 4 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald notwendig.
Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung der Investitionsauszahlungen laut Haushaltsplan für das Jahr 2023.
Mit rechtsaufsichtlicher Entscheidung zur Haushaltssatzung 2023/2024 des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 22.06.2023 wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2023 eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen teilweise in Höhe von 47.840.700 EUR genehmigt. Mit nachträglicher rechtsaufsichtlicher Entscheidung vom 08.09.2023 wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen auf 47.975.700 EUR erhöht.
Die Genehmigung der für das Jahr 2024 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 45.629.500 EUR wurde zurückgestellt.
Gemäß § 52 Abs. 3 KV M-V gelten Kreditgenehmigungen bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres und, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung.
Vor dem Hintergrund, dass große Investitionsvorhaben durchgeführt werden oder in nächster Zeit begonnen werden, ist es notwendig einen entsprechenden Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt zu fassen, um bei Bedarf entsprechend kurzfristig reagieren zu können.
Hinweise zur Versionierung vom 13.10.2023: Aufgrund vorliegender Nachgenehmigungen erfolgt die Erhöhung des möglichen Kreditrahmens von 47.840.700 EUR auf 47.975.700 EUR.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
2023 ff. |
Finanzhaushalt |
ja |
2023 ff. |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
11 |
61200-31513300-31513.00001 |
Neuaufnahmen Investitionskredite |
47.840.700 |
|
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|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2023 |
47.840.700 |
0 |
0 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2024 ff. |
61200-57511030-57511.40000 61200-31513300-31513.40001 |
3.631.800
1.565.300 |
Zinsen und Tilgung |
2.152.900 |