Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0795-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Stadtverordung soll im §1 der Absatz (4) lauten:

(4) Die Länge der Leine darf höchstens zwei Meter betragen. Rollleinen sind weiterhin zulässig. Die Leine, Halsband und Führgeschirr müssen ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglichen und reißfest sein.

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Sachdarstellung

mündlich zur Sitzung

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

NEIN

 

Finanzhaushalt

NEIN

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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18.10.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen