Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0316-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu: Konzepterstellung zur Erarbeitung der künftigen Kommunalen Wärmeplanung für Greifswald
Antrag zur Vorlage BV-P-ö/07/0316
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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18.10.2023
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit einer Konzepterstellung zur der Erarbeitung der künftigen Kommunalen Wärmeplanung für Greifswald und begrüßt bereits eingeleitete Schritte.
Abweichend von gesetzlichen Erfordernissen soll die kommunale Wärmeplanung bereits Ende 2026 weitgehend abgeschlossen sein.
Das Konzept, unter welchen Rahmenbedingungen die Kommunale Wärmeplanung dann nach Verabschiedung der Gesetzesgrundlage zu erarbeiten ist, sollte das Greifswalder Ziel zur Klimaneutralität bis 2035 signifikant unterstützen und definieren, wie dies für die Greifswalder Einwohnerinnen und Einwohner sozial verträglich umgesetzt werden kann.
Die Kommunale Wärmeplanung hat den noch zu beschließenden gesetzlichen Vorgaben zu folgen. Jedoch sollen Weiterhin sollten darüber hinaus im Konzept zumindest folgende Aspekte enthalten sein beachtet werden:
- Fertigstellung der Kommunalen Wärmeplanung möglichst vor Ende 2028
- Umfassende Einbindung der Einwohner, Vereine und Akteure (z.B. Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften, Firmenstandorte, Gewerbetreibende, …) in die Planung
- Festlegung der Zeitschiene der 100% Dekarbonisierung der Fernwärmeproduktion in den Stadtwerken
- Schätzung Berechnung der prinzipiellen Kostenentwicklung für die wichtigsten Verbrauchergruppen in Greifswald
- Einschätzung des Umfangs zur erforderlichen Gebäudesanierung (künftiger Wärmebedarf, Sanierungsaufwand)
- Einschätzung des Greifswalder Stromnetzes auf mögliche zusätzliche Anforderungen sowie Ausbaubedarf aus Wärmeübergabestationen, Wärmepumpen, PV-Anlagen u.ä.
Das Konzept, also die spezifischen städtischen Rahmenbedingungen zur Kommunalen Wärmeplanung, soll im Januar 2024 den bürgerschaftlichen Gremien vorgestellt werden.
Sachdarstellung
Ziel ist es, angesichts der bevorstehenden gesetzlichen Verpflichtung und der daraus zu erwartenden Verknappung von Fachkapazitäten eine bestmögliche Ausgangslage und zügige Umsetzung zu gewährleisten. Die Wärmewende ist eine große gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Die Kommunale Wärmeplanung wird als fundierte Grundlage für alle Investitionsentscheidungen privater und öffentlicher Akteure benötigt, um Doppelstrukturen und anderen (teuren) Fehlinvestitionen vorzubeugen. Das Bundesgesetz zur Kommunalen Wärmeplanung wird voraussichtlich nicht vor Ende 2023 verabschiedet.
Für die Wärmeplanung werden jedoch folgende Arbeitsschritte abzuarbeiten sein:
- Bestandsanalyse
- Potenzialanalyse
- Zielszenarios
- Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete inkl. Darstellung der Versorgungsoptionen
- Umsetzungsmaßnahmen
Trotz der noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsphase, können also schon Rahmenbedingungen abgesteckt werden, die die gesetzliche Kommunale Wärmeplanung vorbereiten und dann zielorientiert aber sozial verträglich gestalten helfen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
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Finanzhaushalt |
Ja |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
05 |
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130.000 EUR |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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