Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0316-05
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzepterstellung zur Erarbeitung der künftigen Kommunalen Wärmeplanung für Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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18.10.2023
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit der Erarbeitung der künftigen Kommunalen Wärmeplanung für Greifswald und begrüßt bereits eingeleitete Schritte.
Abweichend von gesetzlichen Erfordernissen soll die kommunale Wärmeplanung bereits Ende 2026 weitgehend abgeschlossen sein.
Weiterhin sollen folgende Aspekte beachtet werden:
- Umfassende Einbindung der Einwohner, Vereine und Akteure (z.B. Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften, Firmenstandorte, Gewerbetreibende, …) in die Planung
- Festlegung der Zeitschiene der 100% Dekarbonisierung der Fernwärmeproduktion in den Stadtwerken
- Schätzung der prinzipiellen Kostenentwicklung für die wichtigsten Verbrauchergruppen in Greifswald
- Einschätzung des Umfangs zur erforderlichen Gebäudesanierung (künftiger Wärmebedarf, Sanierungsaufwand)
- Einschätzung des Greifswalder Stromnetzes auf mögliche zusätzliche Anforderungen sowie Ausbaubedarf aus Wärmeübergabestationen, Wärmepumpen, PV-Anlagen u.ä.
Spätestens im ersten Quartal 2024 stellt die Verwaltung einen Zeitplan für die Abarbeitung der einzelnen Arbeitsschritte den bürgerschaftlichen Gremien vor und informiert diese und die Öffentlichkeit fortlaufend über die Arbeitsstände.
Sachdarstellung
Ziel ist es, angesichts der bevorstehenden gesetzlichen Verpflichtung und der daraus zu erwartenden Verknappung von Fachkapazitäten eine bestmögliche Ausgangslage und zügige Umsetzung zu gewährleisten. Die Wärmewende ist eine große gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Die Kommunale Wärmeplanung wird als fundierte Grundlage für alle Investitionsentscheidungen privater und öffentlicher Akteure benötigt, um Doppelstrukturen und anderen (teuren) Fehlinvestitionen vorzubeugen. Das Bundesgesetz zur Kommunalen Wärmeplanung wird voraussichtlich nicht vor Ende 2023 verabschiedet.
Für die Wärmeplanung werden jedoch folgende Arbeitsschritte abzuarbeiten sein:
1. Bestandsanalyse
2. Potenzialanalyse
3. Zielszenarios
4. Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete inkl. Darstellung der Versorgungsoptionen
5. Umsetzungsmaßnahmen
Trotz der noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsphase, können also schon Rahmenbedingungen abgesteckt werden, die die gesetzliche Kommunale Wärmeplanung vorbereiten und dann zielorientiert aber sozial verträglich gestalten helfen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
nein |
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Finanzhaushalt |
nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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