Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0791
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung und Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek „Hans Fallada“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41.2 Amt für Bildung, Kultur und Sport/Stadtbibliothek Hans Fallada
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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06.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
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Beratung
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06.11.2023
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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08.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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08.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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20.11.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.12.2023
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Sachdarstellung
2023 sind für die Stadtbibliothek Ausgaben von 1.505.100 EUR und Einnahmen von 101.200 EUR im Haushalt der UHGW geplant. 2024 stehen den Ausgaben von 1.450.800 EUR Einnahmen von 107.700 EUR gegenüber.
Für die Haushaltsplanung 2023/2024 wurde eine Anhebung der Einnahmen aus Nutzungsgebühren der Stadtbibliothek um 25 % festgelegt. Die Planansätze für Nutzungsgebühren wurden wie folgt angenommen: 2023 50.700 EUR, 2024 57.000 EUR.
Die Neufassung der Satzung soll zum 01.01.2024 in Kraft treten, deshalb werden die Auswirkungen auf den Haushalt ab 2024 dargestellt.
Die Stadtbibliothek hat zum 30.06.2023 4.263 angemeldete Benutzer*innen. Bis Jahresende 2023 ist von einer Nutzerzahl von 5.400 auszugehen. Der Anteil von Nutzer*innen mit Wohnsitz außerhalb der UHGW beträgt 22 %.
1. Jahresgebühren
Mit Einführung der neuen Gebührenordnung 2024 wird die reguläre Jahresgebühr von 15 EUR auf 22 EUR angehoben, die ermäßigte Jahresgebühr steigt von 10 EUR auf 14 EUR. Die ermäßigte Jahresgebühr zahlen Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Studierende, Inhaber*innen der Ehrenamtskarte und Greifwalder*innen mit KUS-Pass. Die Monatskarte kostet ab 2024 6 EUR, statt 4 EUR. Minderjährige nutzen die Stadtbibliothek kostenfrei. Für Einwohner*innen Greifswalds ist die Jahresgebühr durch die UHGW grundsätzlich um 20 % rabattiert.
Die Kosten pro Nutzer*in der Stadtbibliothek betragen jährlich 284,35 EUR.
Die UHGW bezuschusst die Nutzung der Stadtbibliothek für Greifswalder*innen in den verschiedenen Nutzergruppen mit 257 – 284 EUR jährlich pro Nutzer*in. Der Kostendeckungsgrad beträgt zwischen 4,2 und 6,3 %. Die Nutzung der Stadtbibliothek durch Auswärtige bezuschusst die UHGW in den verschiedenen Nutzergruppen jährlich mit 251 –284 EUR pro Nutzer*in. Der Kostendeckungsgrad beträgt zwischen 5,1 bis 7,6 %.
2. Servicegebühren
Bis 2023 wurde für Verlängerungen entliehener Medien per Telefon eine Gebühr erhoben, alle anderen Verlängerungsarten vor Ort, per E-Mail oder online waren kostenfrei. Um Anreize zu schaffen, Medien regelmäßig und rechtzeitig zu verlängern, werden mit der neuen Gebührenordnung alle Verlängerungsarten kostenfrei.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird von 3 auf 4 EUR angehoben. Minderjährige zahlen 50 % der Gebühr.
Die Gebühren für Ausdrucke werden erhöht, um eine Kostendeckung zu erzielen. Die Einnahmenprognose für 2024 sieht höhere Gebühreneinnahmen aus Ausdrucken und Kopien auch bei leicht rückgängigen Nutzerzahlen vor.
Servicegebühren für Erwachsene wie Vorbestellungen, Druck/ Kopien und Ausstellung eines Ersatzausweises sind kostendeckend.
3. Einnahmenprognose Nutzungsgebühren aus Jahresgebühren und Servicegebühren ab 2024
Die Einnahmenprognose für Nutzungsgebühren in 2024 sieht vor, dass der Planansatz erreicht wird, auch wenn die Nutzerzahlen nach Einführung der neuen Gebührensätze in 2024 um bis zu 5% sinken. In den Folgejahren 2025/26 sind Steigerungen der Nutzerzahlen um 8 bzw. 9 % ggü. VJ notwendig, um die Einnahmenprognosen zu erzielen. Zur Erreichung dieses Ziels sind umfangreiche Marketingmaßnahmen notwendig.
4. Säumnis- und Mahngebühren
Mit der Änderung der Gebührenordnung werden die Säumnisgebühren an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst und für alle Medienarten auf 0,50 EUR pro Medieneinheit und Öffnungstag vereinheitlicht. Die Säumnis- und Mahngebühren sind für Nutzer*innen mit Wohnsitz innerhalb und außerhalb der UHGW gleich. Minderjährige zahlen weiterhin unabhängig vom Wohnsitz 50 % des Gebührensatzes der Säumnisgebühren.
Die Kalkulation der Säumnisgebühren ist an die in öffentlichen Bibliotheken in MV üblichen Gebührensätze angepasst. Die Mahngebühren für Adressermittlung oder Einarbeitung von Ersatzmedien sind kostendeckend.
5. Einnahmenprognose Säumnis- und Mahngebühren ab 2024
Einnahmen aus Säumnis- und Mahngebühren sind jährlich in Höhe von 25.000 EUR geplant. Bei gleichbleibendem Nutzungsverhalten ist davon auszugehen, dass die Einnahmen aus Säumnis- und Mahngebühren nach Einführung der neuen Gebührenordnung ab 2024 den Planansatz übersteigen.
6. Sonstige Änderungen in der Neufassung der Satzung
Die Neufassung der Satzung integriert Regelungen bzgl. der Anmeldung von Minderjährigen unter Berücksichtigung der Geschäftsfähigkeit sowie Regelungen zu Datenschutz und Internetnutzung.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 ff. |
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THH |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
9 |
27200000/43229000/ |
Nutzungsgebühren |
189.900 |
|
2 |
9 |
27200000/46220000/ |
Säumnisgebühren, Mahngebühren |
88.700 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2024 |
57.000 |
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|
|
1 |
2025 |
63.300 |
|
|
|
1 |
2026 |
69.600 |
|
|
|
2 |
2024 |
25.000 |
|
+2.300 |
2 |
2025 |
25.000 |
|
+4.400 |
2 |
2026 |
25.000 |
|
+7.000 |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
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|
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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88,3 kB
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|||
2
|
öffentlich
|
632,9 kB
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|||
3
|
öffentlich
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243,2 kB
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4
|
öffentlich
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313,2 kB
|
|||
5
|
öffentlich
|
384,1 kB
|