Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0833

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Übertragung sowie Zuordnung aller in der Anlage aufgeführten (Teil-)Grundstücksflächen, die dem Bereich Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung zuzuordnen sind, zum Vermögen des Abwasserwerkes Greifswald - Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum 01.01.2023 mit einem Gesamtwert in Höhe von 440.431,96 €.

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Sachdarstellung

Das Abwasserwerk Greifswald - Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (AWG) führt als Sondervermögen der Gemeinde im Sinne des § 64 KV M-V nach Maßgabe der EigVO M-V eine Sonderrechnung.

 

Im Jahr 1998 wurde eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem AWG geschlossen. Diese bezieht sich auf aktuell 121 Teilflächen von Flurstücken, die im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehen und auch im städtischen Haushalt bilanziert sind, darunter eine Vielzahl von Flächen von geringer Größe ab 2 m². Für die Nutzung dieser (Teil-) Flächen ist ein Nutzungsentgelt von zuletzt rund 130 T€ vereinbart worden, das letztmalig im Jahr 2021 vom AWG an die Stadt gezahlt und im Haushalt 2023 f. nicht mehr in die Planung aufgenommen wurde.

 

Hintergrund ist eine Forderung des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern auf eine Neuzuordnung der (Teil-)Flurstücke, die im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 geäußert wurde.

 

So sollen gemäß § 11 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung M-V i. V. m. Nr. 11.8 bis 11.10 der Hinweise zur Anwendung der Eigenbetriebsverordnung (EigVOVV M-V) Vermögensgegenstände von Gemeinden, die der Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebs wesentlich zu dienen bestimmt sind, diesem zugeordnet bzw. übertragen werden. Eine bloße Bewirtschaftung von im Gemeindehaushalt verbleibenden Vermögen soll im Interesse der Bilanzwahrheit und -klarheit sowohl auf Seiten der Gemeinde als auch des Eigenbetriebs im Regelfall unterbleiben.

 

Die oben genannten Flächen werden durch das AWG für Anlagen der Schmutz- und Niederschlagsentwässerung genutzt, bspw. für Regenrückhaltebecken, Schmutzwasser-, Haupt- und Hauswasserpumpwerke einschließlich Zuwegungen etc., wobei die Anlagen selbst bereits beim AWG bilanziert sind.

 

Da es sich größtenteils um Teilflächen von Flurstücken handelt, muss eine Zuordnung mit Blick auf die Bilanzierung bei der Stadt und beim AWG eindeutig abgrenzbar sein. Eine Vermessung scheidet insbesondere wegen der geringen Größe einiger Flächen (ca. 70 Flächen sind kleiner als 25 m²) und des damit verbundenen Aufwandes aus, zumal im Grundbuch eigentumsrechtlich keine Änderung erfolgt.

 

Dennoch hat die Verwaltung jetzt die Grundlagen für die konkrete Zuordnung geschaffen, um das gleiche Flurstück sowohl im Anlagevermögen der Stadt als auch im Anlagevermögen des AWG mit unterschiedlichen Teilflächen ohne Doppelung erfassen zu können.

 

Es sollen die (Teil-)Flurstücke dem AWG zugeordnet werden, die 1.000 qm und größer sind sowie alle (anteiligen) Flurstücke, auf denen sich Regenrückhaltebecken befinden, zudem der Regensammler Süd. Bei der UHGW verbleiben - neben den Flurstücken bzw. Teilflächen, die aufgrund ihrer geringen Größe nicht übertragen werden - auch die Schachtpumpwerke. Dafür soll ein noch zu ermittelndes Nutzungsentgelt durch das AWG an die Stadt gezahlt werden. Dieses ist bislang noch nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt. 

 

Die Zuordnung der (Teil-)Flurstücke erfolgt zum Buchwert, der sich per Stichtag aus dem Anlagevermögen der Stadt ergibt und ist in Anlage 1 aufgelistet.

 

Die UHGW wird die Anlagegüter als Abgänge des Anlagevermögens und Zugang beim Finanzanlagevermögen (Eigenkapital AWG) in gleicher Höhe darstellen. Bilanziell wird beim AWG ein Zugang zum Anlagevermögen gebucht, der auf der Passivseite zur Erhöhung des Eigenkapitals führt.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

2023

Finanzhaushalt

Ja

2023

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

4

1.1.4.02/02200000/

99996.00089

Grünflächen Liegenschaften

- 354.932,95

1

4

1.1.4.02/02300000/

99996.41259

Ackerland

- 1.998,04

1

4

1.1.4.02/02400000/

99996.00094

Schutzflächen Liegenschaften

- 921,34

1

4

1.1.4.02/02600000/

99996.41467

Gewässer

- 4.199,86

1

4

1.1.4.02/04800000/

99996.00277

Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen Liegenschaften

- 65.529,77

1

4

1.1.4.02/04900000/

99996.01271

Sonstiges Infrastrukturvermögen

- 7.680,00

1

4

1.1.4.02/14361000/

99996.41606

zur Veräußerung bestimmte Grundstücke - unbebaut / Wohngrundstücke

- 5.170,00

1a

11

6.2.3.00.12110000

USK 99996.40801

Finanzanlagen Abwasserwerk

440.431,96

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

06.11.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

20.11.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt