Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0838
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 32.4 Amt für Bürgerservice und Brandschutz/Abteilung Brandschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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06.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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08.11.2023
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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20.11.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.12.2023
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Sachdarstellung
Die Anpassung der bisherigen Aufwandsentschädigungssatzung wird zur Schaffung langfristig guter Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit erforderlich. Unter Berücksichtigung der Bedeutung der ehrenamtlichen Aufgabenerfüllung einer städtischen Pflichtaufgabe soll erstmals seit 5-jährigem Bestehen die bisherige Zuwendungssumme von 2.500,00 EUR in § 3 (1) der Satzung angepasst werden. Die Erhöhung wird durch Haushaltsmittel in der von der Bürgerschaft im Rahmen des Haushalts beschlossenen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 3.000,00 EUR festgesetzt. Unter Berücksichtigung der rund 185 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Greifswald bestehend aus Jugendfeuerwehr, aktiven Einsatzkräften und Ehrenabteilung liegt der jährliche Unterstützungssatz pro Kopf somit bei ca. 16,00 EUR. Diese Mittel dienen der Pflege der Kameradschaft zwischen den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Die Bindung der Kamerad*innen zueinander und zur Greifswalder Feuerwehr sind essentiell, um eine auf ehrenamtlicher Basis fußende Gefahrenabwehr langfristig sicherstellen zu können.
Hinweis: Im Laufe der Gremienfolge könnte es ggf. noch zu einer Versionierung der Vorlage durch das Fachamt im Hinblick auf § 2 Höhe der Aufwandsentschädigungen kommen, da das Land Mecklenburg-Vorpommern kurz vor Abschluss der neuen „Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern“ steht.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2023 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2023 ff. |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
07 |
12602 / 54190000 / 54190.40008 |
Zuschuss Kameradschaftskasse |
3.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2023 ff. |
3.000,00 |
0,00 |
0,00 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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30,6 kB
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2
|
öffentlich
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244,9 kB
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