Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0840

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Änderungssatzung über die Gewährung einer Neugeborenenprämie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, die als Anlage 1 der Beschlussvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.

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Sachdarstellung

Im Rahmen der Prüfung der Haushaltssatzung 2023/2024 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung als Rechtsaufsichtsbehörde zu dem Ergebnis gekommen, dass die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als eingeschränkt zu beurteilen ist. Demnach ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald von der Rechtsaufsichtbehörde angehalten worden, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine Verschlechterung der Haushaltssituation zu verhindern oder zumindest abzumildern.

 

Dabei ist im Rahmen einer Gesamtschau zu prüfen, ob der Haushaltsansatz für die Neugeborenenprämie mit Blick auf die drohende Verschlechterung der dauernden Leistungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum angemessen erscheint.

 

Die Neugeborenenprämie ist eine freiwillige Leistung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Sie stehen weder mit pflichtigen noch mit funktionalen Aufgaben im Zusammenhang.

 

Um sowohl dem Zweck des Beschlusses BV-P-ö/07/0065 vom 01.03.2021 der Bürgerschaft als auch dem Ziel einer dauernden Leistungsfähigkeit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Rechnung zu tragen, soll der Haushaltsansatz für die Neugeborenenprämie ab dem Haushaltsjahr 2024 von 60.000,00 € auf 30.000,00 € halbiert werden. Diese Einsparung ist in der am 12.10.2023 an die Politik übersandten Veränderungsliste zum Haushalt 2024 enthalten.

 

Die auszugebende Prämie soll daher von 100,00 € auf 50,00 € halbiert werden. Durch die Halbierung des Einzelleistungsansatzes soll im Vergleich zur Halbierung des Haushaltsansatzes erreicht werden, dass diese freiwillige Leistung weiterhin an alle berechtigten Personen ausgereicht werden kann und so eine gerechte über das gesamte Haushaltsjahr benötigte Leistungsgewährung möglich ist. Andernfalls würde unterjährig der Haushaltsansatz erschöpft und eine weitere Leistung an grundsätzlich berechtigte Antragsteller*innen mit Verweis auf § 3 der Satzung abzulehnen sein.

 

Die Satzung soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.

 

Da sich lediglich die Höhe der zu gewährenden Prämie ändert, wird auf eine Synopse verzichtet.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2024 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

07

12201 / 54190000 / 54190.40024

Zuschuss an Sonstige - Neugeborenenprämie

30.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024 ff.

60.000

0

+30.0000

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.11.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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06.11.2023 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) - nicht abgestimmt

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08.11.2023 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - ungeändert abgestimmt

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20.11.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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04.12.2023 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen