Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0791

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Neufassung der Satzung, Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek „Hans Fallada“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und nimmt die aktualisierte Hausordnung der Stadtbibliothek zur Kenntnis.

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Sachdarstellung

2023 sind für die Stadtbibliothek Ausgaben von 1.505.100 EUR und Einnahmen von 101.200 EUR im Haushalt der UHGW geplant. 2024 stehen den Ausgaben von 1.450.800 EUR Einnahmen von 107.700 EUR gegenüber.

Für die Haushaltsplanung 2023/2024 wurde eine Anhebung der Einnahmen aus Nutzungsgebühren der Stadtbibliothek um 25 % festgelegt. Die Planansätze für Nutzungsgebühren wurden wie folgt angenommen: 2023 50.700 EUR, 2024 57.000 EUR.

Die Neufassung der Satzung soll zum 01.01.2024 in Kraft treten, deshalb werden die Auswirkungen auf den Haushalt ab 2024 dargestellt.

 

Die Stadtbibliothek hat zum 30.06.2023 4.263 angemeldete Benutzer*innen. Bis Jahresende 2023 ist von einer Nutzerzahl von 5.400 auszugehen. Der Anteil von Nutzer*innen mit Wohnsitz außerhalb der UHGW beträgt 22 %.

 

 

1. Jahresgebühren

Mit Einführung der neuen Gebührenordnung 2024 wird die reguläre Jahresgebühr von 15 EUR auf 22 EUR angehoben, die ermäßigte Jahresgebühr steigt von 10 EUR auf 14 EUR. Die ermäßigte Jahresgebühr zahlen Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Studierende, Inhaber*innen der Ehrenamtskarte und Greifwalder*innen mit KUS-Pass. Die Monatskarte kostet ab 2024 6 EUR, statt 4 EUR. Minderjährige nutzen die Stadtbibliothek kostenfrei. Für Einwohner*innen Greifswalds ist die Jahresgebühr durch die UHGW grundsätzlich um 20 % rabattiert.

 

Die Kosten pro Nutzer*in der Stadtbibliothek betragen jährlich 284,35 EUR.

Die UHGW bezuschusst die Nutzung der Stadtbibliothek für Greifswalder*innen in den verschiedenen Nutzergruppen mit 257 – 284 EUR jährlich pro Nutzer*in. Der Kostendeckungsgrad beträgt zwischen 4,2 und 6,3 %. Die Nutzung der Stadtbibliothek durch Auswärtige bezuschusst die UHGW in den verschiedenen Nutzergruppen jährlich mit 251 –284 EUR pro Nutzer*in. Der Kostendeckungsgrad beträgt zwischen 5,1 bis 7,6 %.

 

2. Servicegebühren

Bis 2023 wurde für Verlängerungen entliehener Medien per Telefon eine Gebühr erhoben, alle anderen Verlängerungsarten vor Ort, per E-Mail oder online waren kostenfrei. Um Anreize zu schaffen, Medien regelmäßig und rechtzeitig zu verlängern, werden mit der neuen Gebührenordnung alle Verlängerungsarten kostenfrei.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird von 3 auf 4 EUR angehoben. Minderjährige zahlen 50 % der Gebühr.

Die Gebühren für Ausdrucke werden erhöht, um eine Kostendeckung zu erzielen. Die Einnahmenprognose für 2024 sieht höhere Gebühreneinnahmen aus Ausdrucken und Kopien auch bei leicht rückgängigen Nutzerzahlen vor.

Servicegebühren für Erwachsene wie Vorbestellungen, Druck/ Kopien und Ausstellung eines Ersatzausweises sind kostendeckend.

 

3. Einnahmenprognose Nutzungsgebühren aus Jahresgebühren und Servicegebühren ab 2024

Die Einnahmenprognose für Nutzungsgebühren in 2024 sieht vor, dass der Planansatz erreicht wird, auch wenn die Nutzerzahlen nach Einführung der neuen Gebührensätze in 2024 um bis zu 5% sinken. In den Folgejahren 2025/26 sind Steigerungen der Nutzerzahlen um 8 bzw. 9 % ggü. VJ notwendig, um die Einnahmenprognosen zu erzielen. Zur Erreichung dieses Ziels sind umfangreiche Marketingmaßnahmen notwendig.

 

4. Säumnis- und Mahngebühren

Mit der Änderung der Gebührenordnung werden die Säumnisgebühren an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst und für alle Medienarten auf 0,50 EUR pro Medieneinheit und Öffnungstag vereinheitlicht. Die Säumnis- und Mahngebühren sind für Nutzer*innen mit Wohnsitz innerhalb und außerhalb der UHGW gleich. Minderjährige zahlen weiterhin unabhängig vom Wohnsitz 50 % des Gebührensatzes der Säumnisgebühren.

Die Kalkulation der Säumnisgebühren ist an die in öffentlichen Bibliotheken in MV üblichen Gebührensätze angepasst. Die Mahngebühren für Adressermittlung oder Einarbeitung von Ersatzmedien sind kostendeckend.

 

5. Einnahmenprognose Säumnis- und Mahngebühren ab 2024

Einnahmen aus Säumnis- und Mahngebühren sind jährlich in Höhe von 25.000 EUR geplant. Bei gleichbleibendem Nutzungsverhalten ist davon auszugehen, dass die Einnahmen aus Säumnis- und Mahngebühren nach Einführung der neuen Gebührenordnung ab 2024 den Planansatz übersteigen.

 

6. Sonstige Änderungen in der Neufassung der Satzung

Die Neufassung der Satzung integriert Regelungen bzgl. der Anmeldung von Minderjährigen unter Berücksichtigung der Geschäftsfähigkeit sowie Regelungen zu Datenschutz und Internetnutzung.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2024 ff.

 

 

THH

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

9

27200000/43229000/
43229.00053

Nutzungsgebühren

189.900

2

9

27200000/46220000/
35200.26100

Säumnisgebühren, Mahngebühren

88.700

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024

57.000

 

 

1

2025

63.300

 

 

1

2026

69.600

 

 

 

2

2024

25.000

 

+2.300

2

2025

25.000

 

+4.400

2

2026

25.000

 

+7.000

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

 

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

Nein

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.11.2023 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) - nicht abgestimmt

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06.11.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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08.11.2023 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - ungeändert abgestimmt

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08.11.2023 - Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA) - ungeändert abgestimmt

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20.11.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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04.12.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen