Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0828-01
Grunddaten
- Betreff:
-
11. Änderungssatzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66 Tiefbau- und Grünflächenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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07.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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06.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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20.11.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.12.2023
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Sachdarstellung
Die Übertragung der Reinigungspflicht aus § 3 der Straßenreinigungssatzung wird von Reinigungsklasse 1, 3 und 6 auf die Reinigungsklassen 1, 3, 6 und 7 erweitert.
Vorheriger Wortlaut des Paragraphen lautete wie folgt:
1. In der Reinigungsklasse 1, 3 und 6
a) Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radwege ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils des Gehweges, der durch Kraftfahrzeuge mit genutzt werden darf.
b) In ausgewiesenen Fußgängerzonen von der Grundstücksgrenze bis zur wasserführenden Rinne, mindestens aber 1,50 m Breite.
c) Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Teile des Straßenkörpers.
Die Reinigungsklasse 7, Straßenreinigung „An der Wiek“, wird neu in den Reinigungsplan nach Anlage 2 zu § 2 Satz 1 aufgenommen. Diese beinhaltet die 14-tägige Reinigung der Straße „An der Wiek“. Die Notwendigkeit für die Aufnahme der Straße in den Reinigungsplan ergibt sich aus dem höheren Verkehrsaufkommen und der Nichtzumutbarkeit der Übertragung der Reinigung der Straße durch die Anliegenden.
Die Gützkower Landstraße in der RK 3 (1 x wöchentliche Reinigung und Winterdienst) wird von der Osnabrücker Straße bis ersten Kreisverkehr gereinigt.
Das letzte Ende der Gützkower Landstraße ab erster Kreisverkehr bis „Wohnnatur“ wird damit nicht mehr gereinigt. Das letzte Ende der Gützkower Landstraße weist in der Regel einen geringen Verschmutzungsgrad auf, weshalb die Reinigung an dieser Stelle entbehrlich ist.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
nein |
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Finanzhaushalt |
nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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53,4 kB
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2
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öffentlich
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384,7 kB
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