Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0332

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, ein Konzept zur Konsolidierung des Haushaltes und zum schnellstmöglichen Abbau der geplanten Neuverschuldung zu erarbeiten.

 

Ziele des Konzeptes sollen sein:

  • die Erarbeitung ausgeglichener Haushalte, die ohne nennenswerte Neuverschuldung auskommen sollen, sowie
  • die Schuldenlast in möglichst kurzer Zeit zu tilgen.

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept soll dabei u.a. darstellen:

  • wie und mit welchen Maßnahmen das Haushaltsdefizit in den kommenden Jahren effektiv abgebaut werden soll.
  • in welchem Zeitraum wieder ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden soll.
  • wie in der Zukunft das Entstehen neuer Defizite vermieden werden soll.

 

Es soll zudem eine Analyse erfolgen, welche internen Ursachen für die Entstehung der Defizite maßgeblich sind. Dazu sollen entsprechende Lösungskonzepte erarbeitet werden.

 

Das entsprechende Konzept ist dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen sowie der Bürgerschaft spätestens zum Ende des zweiten Quartales 2024 vorzulegen.

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Sachdarstellung

Der von der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister aufgestellte Haushaltsplan für das Jahr 2024 weist trotz umfangreicher Streichungen über die Veränderungsliste noch immer ein erhebliches Defizit aus und auch in den Folgenjahren wird ein negatives Haushaltsergebnis antizipiert. Es ist fraglich, ob das rechnerunterstützte Haushaltsbewertungs- und Informationssystem der Kommunen (RUBIKON) für das nun neu geplante Haushaltsjahr 2024 tatsächlich eine gesicherte Haushaltslage errechnet.

 

In der damals beschlossenen Vorbemerkung zum Doppelhaushalt wurde die Ursache der Defizite vor allen in externen Faktoren, wie der Corona-Krise, der Energiekrise, die Kreisumlage sowie den allgemeinen Preissteigerungen gesehen. Die Fokussierung allein auf Externalitäten ist dabei nicht zielführend, um ebenso strukturelle Probleme der städtischen Haushaltswirtschaft in die Betrachtung hineinzunehmen und um konkrete Lösungsansätze dafür zu erarbeiten. Mit der Veränderungsliste für 2024 erfolgt ebenso keine Aufgabenkritik, vielmehr werden alle freiwilligen sozialen und kulturellen Leistungen gekürzt. 

 

Die zum Ausgleich des Haushaltes auch weiterhin aufzunehmenden Kredite belasten die städtischen Haushalte noch auf Jahre durch nun noch höhere Zinsaufwendungen auf Kosten der zukünftigen Generationen, deren finanzielle Handlungsspielräume noch auf Jahre erheblich eingeschränkt sind. Von einer Haushaltsplanung, die generationengerecht die Stadt voranbringen soll, kann keine Rede sein.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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04.12.2023 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen