Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0852-09
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanung 2023/2024 - Weiteres Vorgehen 2024
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20 Amt für Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.12.2023
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Sachdarstellung
Aufgrund der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltssatzung 2023/2024 – Entscheidung für 2023 – vom 22.06.2023 ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald angehalten, das voraussichtliche Jahresergebnis 2024 derart zu verbessern, dass der Haushaltsausgleich erreicht werden kann. Mit der zur Verfügung gestellten Veränderungsliste ist dargestellt, welche Anpassungen ergriffen werden können, um das Jahresergebnis zu verbessern, der Verwaltung aber gleichzeitig sowohl im pflichtigen als auch im freiwilligen Aufgabenbereich weiterhin Spielräume zu ermöglichen.
Die dargestellten Veränderungen führen zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses; unter Verwendung der Vorträge aus Vorjahren kann der Haushaltsausgleich erreicht werden. Aufgrund der umfänglichen Nacharbeiten, die ein Ergänzungsbeschluss mit sich bringen würde (= vollständige Überarbeitung des Haushaltsplans), schlägt die Verwaltung daher vor, die Veränderungsliste beschließen zu lassen, sodass der Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber alle vorgenommenen Bemühungen (Kürzung von Aufwendungen, Erhöhung von Gebühren und sonstigen Erträgen) deutlich gemacht werden können. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde wäre dieses Vorgehen möglich und würde das Genehmigungsverfahren voraussichtlich verkürzen.
Aktualisierung vom 01.12.2023: Die Verwaltung übernimmt den Änderungsantrag BV-V/07/0852-08. In der Veränderungsliste wurden die Anpassungen gem. Änderungsantrag übernommen. In der Spalte „lfd. Nr.“ wurden die betroffenen Positionen farblich hervorgehoben.
Ergänzend zu der zuletzt zur Verfügung gestellten Veränderungsliste wurden folgende Anpassungen durch die Verwaltung erfasst:
- Aufnahme der Orientierungsdaten,
- Anpassung der Erträge aus Sporthallennutzung durch Anpassung der BV-V/07/0831-01,
- Aufnahme von Mitteln für das CDF-Jubiläum, die von 2022 nach 2023 übertragen wurden und nicht weiter nach 2024 übertragen werden können – hier handelt es sich um eine Verschiebung in den Jahren; es hat keine negativeren Auswirkungen auf den Gesamthaushalt (der Vortrag von 2023 nach 2024 verbessert sich, das Jahresergebnis 2024 verschlechtert sich in gleicher Höhe).
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 ff. |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
alle |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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204,6 kB
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