Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0852-09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die zur Verfügung gestellte Veränderungsliste und deren Umsetzung in der Haushaltsdurchführung 2024. Es wird kein Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 gefasst.

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Sachdarstellung

Aufgrund der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltssatzung 2023/2024 – Entscheidung für 2023 – vom 22.06.2023 ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald angehalten, das voraussichtliche Jahresergebnis 2024 derart zu verbessern, dass der Haushaltsausgleich erreicht werden kann. Mit der zur Verfügung gestellten Veränderungsliste ist dargestellt, welche Anpassungen ergriffen werden können, um das Jahresergebnis zu verbessern, der Verwaltung aber gleichzeitig sowohl im pflichtigen als auch im freiwilligen Aufgabenbereich weiterhin Spielräume zu ermöglichen.

 

Die dargestellten Veränderungen führen zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses; unter Verwendung der Vorträge aus Vorjahren kann der Haushaltsausgleich erreicht werden. Aufgrund der umfänglichen Nacharbeiten, die ein Ergänzungsbeschluss mit sich bringen würde (= vollständige Überarbeitung des Haushaltsplans), schlägt die Verwaltung daher vor, die Veränderungsliste beschließen zu lassen, sodass der Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber alle vorgenommenen Bemühungen (Kürzung von Aufwendungen, Erhöhung von Gebühren und sonstigen Erträgen) deutlich gemacht werden können. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde wäre dieses Vorgehen möglich und würde das Genehmigungsverfahren voraussichtlich verkürzen.

 

Aktualisierung vom 01.12.2023: Die Verwaltung übernimmt den Änderungsantrag BV-V/07/0852-08. In der Veränderungsliste wurden die Anpassungen gem. Änderungsantrag übernommen. In der Spalte „lfd. Nr.“ wurden die betroffenen Positionen farblich hervorgehoben.

 

Ergänzend zu der zuletzt zur Verfügung gestellten Veränderungsliste wurden folgende Anpassungen durch die Verwaltung erfasst:

  • Aufnahme der Orientierungsdaten,
  • Anpassung der Erträge aus Sporthallennutzung durch Anpassung der BV-V/07/0831-01,
  • Aufnahme von Mitteln für das CDF-Jubiläum, die von 2022 nach 2023 übertragen wurden und nicht weiter nach 2024 übertragen werden können – hier handelt es sich um eine Verschiebung in den Jahren; es hat keine negativeren Auswirkungen auf den Gesamthaushalt (der Vortrag von 2023 nach 2024 verbessert sich, das Jahresergebnis 2024 verschlechtert sich in gleicher Höhe).

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2024 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

alle

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.12.2023 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen