Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0832-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Der §5 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: 
    "Auf Antrag erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in Wieck, auf der nördlichen Ryckseite, oder Ladebow sowie Personen mit Hauptwohnsitz in Greifswald und Merkzeichen aG oder G im Schwerbehindertenausweis für ihr zugelassenes Kraftfahrzeug bis 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht eine Sondernutzungserlaubnis, die Brücke in Wieck zu queren. 

    Die Sondernutzung ist auf Werktage beschränkt. Eine Sondernutzungserlaubnis für die Querung der Brücke in Wieck an Sonn- und Feiertagen ist ausgeschlossen".
  2. §5d Abs.1c) Satz 2 wird gestrichen.
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Sachdarstellung

mündlich zur Sitzung

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2023/2024

Finanzhaushalt

Ja

2023/2024

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

06

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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04.12.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert abgestimmt