Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0319-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Tierfreundliches Greifswald I (Schutz vor Vogelschlag)
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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16.01.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.01.2024
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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22.02.2024
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Sachdarstellung
Jedes Jahr sterben über 100 Millionen Vögel in Deutschland aufgrund von Glas an Häusern, Bushaltestellen etc.
In Gestaltungssatzungen und anderen geeigneten Satzungen, Richtlinien, Verordnungen sowie in der Bauplanung könnten entsprechende Vorgaben eingefügt werden, um den Vogelschlag zu reduzieren. Ebenso soll geprüft werden, wie Wartehäuschen der Bushaltestellen gegen Vogelschlag geschützt werden können (etwa indem auf Ströer und Stadtwerke zugegangen wird, um entsprechende Maßnahmen zu erwirken).
Bei Vorgaben sei die Verwendung von entspiegeltem Glas (Spiegelung unter 15 %) in Kombination mit außen oder innen angebrachten Elementen sinnvoll. Nicht entspiegelte Glasfassaden sollten durch außen angebrachte Maßnahmen zu schützen sein.
Nutzbar können Maßnahmen wie Beklebungen, Fliegengitter, perforierte Folien, Rankvorrichtungen, lamellenartige Installationen aus Holz oder ll, Lamellenvorhänge, Gardinen oder ähnliches sein. Bei den möglichen Folien sollte die Benotung „hoch wirksam“ im Flugkanaltest erreicht worden sein.
Nicht entspiegelte Glasflächen ab einer Größe von 3 m³ sollten mit entsprechendem außen angebrachten Vogelschlagschutz zu versehen sein. Zulässig sollten Beklebungen mit Freiflächen von maximal 10 cm vertikal bzw. 5 cm horizontal, Fliegengitter, Rankvorrichtungen, lamellenartige Installationen aus Holz oder ll sein. Für denkmalgeschützte Gebäude soll entspiegeltes Glas zu verbauen sein.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 44 (1) Nr. 1 BNatschG
§ 3 (2) BNatschG
§1 (6) BauGB
USchadG
Literatur:
- https://vogelglas.vogelwarte.ch/downloads/files/broschueren/Glasbroschuere_2022_D.pdf
- Berichte zum Vogelschutz, Band 53/54, 2017, Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten
- https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/artenschutz/freilandartenschutz/vogelfreundliches-bauen-mit-glas-und-licht/
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
nein |
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Finanzhaushalt |
nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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