Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0347-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BG/FDP/KfV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.01.2024
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts-und Hansestadt Greifswald beschließt, die Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, nach Beschluss BV-V/07/0846-02 durch die Bürgerschaft der Universitäts-und Hansestadt Greifswald am 04.12.2023, zu ändern und die unter § 3 Abs. 2a entfallene Gebührenermäßigung für Familien mit Kindern, mit Änderungen, wie folgt in § 3 Abs. 2a in die Gebührensatzung aufzunehmen:
Familien erhalten insgesamt 100 freie Überfahrten im Jahr, wenn sie mindestens ein Kind bis zu einem Alter von acht Jahren haben, dass eine Kindertagesstätte oder Schule in den Ortsteilen Eldena, Ostseeviertel und Schönwalde I oder Schönwalde II besucht.
Sachdarstellung
Seit dem Jahr 2005 erhalten Familien mit Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren pro Kind 200 freie Überfahrten, für jedes weitere Kind 50 freie Überfahrten im Jahr, wenn ihre Kinder in den Stadtteilen Eldena, Ostseeviertel, Schönwalde I / Südstadt, Schönwalde II betreut werden. Hintergrund ist eine finanzielle Entlastung von Familien, die ihre Kinder insbesondere in den Wintermonaten zu den Einrichtungen mit dem Auto bringen möchten.
Diese Verfahrensweise wurde im Jahr 2005 mit der damaligen Elterninitiative Wieck und Ladebow, gemeinsam mit verschiedenen Fraktionen der Greifswalder Bürgerschaft erarbeitet und abgestimmt.
Die Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow wurde auf der Sitzung am 05.09.2023 durch das Tiefbau-und Grünflächenamt über eine anstehende Änderung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie der dazu gehörenden Gebührensatzung informiert. Die dort vorgestellten Änderungen betrafen die Einschränkung des Nutzerkreises und einer Erhöhung der Gebühren für die Überfahrten um 20 %. Diesen Änderungen stimmte die OTV mehrheitlich zu.
Im Ratsinformationssystem wurde am 21.11.2023 die Synopse der Lesefassung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald veröffentlicht. Darin war zu sehen, dass die vormals unter § 3 Abs. 2a bestehende Gebührenermäßigung für Familien mit Kindern vollständig gestrichen wurde.
Über diesen, für den Ortsteil wichtigen Punkt, wurde die OTV nicht informiert.
Aus unserer Sicht sind die freien Überfahrten für den Weg zur KiTa und Schule ein Beitrag zur Familienförderung.
In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
06 |
54100/43225000/60200.11101 |
Sondernutzungsgebühren |
-2.700,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2024 |
100.000 |
4.079,25 |
+- 0 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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