Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0347-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BG/FDP/KfV, Bernd Lieschefsky - Antragsberechtigt für die Ortsteilvertretung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)
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Beratung
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13.02.2024
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entsprechend Beschluss BV-V/07/0846-02 wie folgt zu erweitern:
- Familien erhalten 100 freie Überfahrten im Jahr, wenn sie mindestens ein Kind bis zu einem vollendeten Alter von 8 Jahren haben, dass eine Einrichtung / Schule in den Ortsteilen Eldena, Ostseeviertel und Schönwalde I + II besucht.
- Pflegedienste, Ärzte, deren Patienten in Ladebow und Wieck wohnen und Gewerbetreibende in den Ortsteilen Ladebow und Wieck, die nicht in den genannten Ortsteilen wohnen, aber ihren Betrieb in den Ortsteilen haben, soll es auf Antrag zu ermöglicht werden, die Wiecker Brücke für Überfahrten zu nutzen.
Sachdarstellung
Zu 1)
Seit dem Jahr 2005 erhalten Familien mit Kindern bis zu einem Alter von 12 Jahren pro Kind 200 freie Überfahrten, für jedes weitere Kind 50 freie Überfahrten im Jahr, wenn ihre Kinder in den Stadtteilen Eldena, Ostseeviertel, Schönwalde I / Südstadt, Schönwalde II betreut werden. Hintergrund ist eine finanzielle Entlastung von Familien, die ihre Kinder insbesondere in den Wintermonaten zu den Einrichtungen mit dem Auto bringen möchten. Diese Verfahrensweise wurde im Jahr 2005 mit der damaligen Elterninitiative Wieck und Ladebow, gemeinsam mit verschiedenen Fraktionen der Greifswalder Bürgerschaft erarbeitet und abgestimmt.
Die Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow wurde auf der Sitzung am 05.09.2023 durch das Tiefbau-und Grünflächenamt über eine anstehende Änderung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie der dazu gehörenden Gebührensatzung informiert. Die uns vorgestellten Änderungen betrafen die Einschränkung des Nutzerkreises und einer Erhöhung der Gebühren für die Überfahrten um 20 %. Diesen Änderungen stimmten wir mehrheitlich zu.
Im Allris wurde am 21.11.2023 die Synopse der Lesefassung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald veröffentlicht. Darin war zu sehen, dass unter § 3a, Punkt 2, (2a), die Gebührenermäßigung für Familien mit Kindern vollständig gestrichen wurde.
Über diesen, für den Ortsteil wichtigen Punkt, wurde die OTV nicht informiert.
Aus unserer Sicht sind die freien Überfahrten für den Weg zur KiTa und Schule ein Beitrag zur Familienförderung.
Zu 2)
In der bisherigen Satzung zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald war es Personen, die nicht in den Ortsteilen Ladebow und Wieck wohnen, aber dort arbeiten oder ein Gewerbe ausführen, bei einer Wegeersparnis von 50% des Weges, eine Sondererlaubnis zum Überfahren der Wiecker Brücke zu beantragen.
Mit der neuen Satzung ist eine Überfahrt nur noch Bürgern mit Wohnsitz in den Ortsteilen Ladebow und Wieck (nördlich des Ryck) möglich.
Das führt nun zu der Situation, dass inzwischen einige Pflegedienste ihren Kunden den Vertrag kündigten, weil sie, auf Grund des knappen Zeitmanagements und der Kosten für die erheblich längeren Wege den Aufwand nicht mehr tragen können. Gewerbetreibende, insbesondere Gastronomen, müssen nun weite Wege durch die Stadt in Kauf nehmen, um Waren zu besorgen.
Deswegen soll der genannte Personenkreis wieder in die Sondernutzungssatzung aufgenommen werden.
Wir bitten um Unterstützung für unseren Antrag.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
06 |
54100/43225000/60200.11101 |
Sondernutzungsgebühren |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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