Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0888
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an öffentlich allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41.7 Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schulverwaltung/Sportentwicklung/Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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17.01.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.01.2024
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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22.02.2024
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Sachdarstellung
Mit der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen all-gemeinbildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung – SchulKapVO M-V) sind die Schulträger von öffentlichen allgemeinbildenden Schulen verpflichtet mit einer Satzung festzulegen, welche Räume zu schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden dürfen und welche Aufnahmekapazitäten sowohl für Eingangsklassen als auch für alle Jahrgangsstufen einer Schulart für kommende Schuljahre, bzw. bis zur Neufassung einer Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazitäten an den öffentlich allgemeinbildenden Schulen gelten.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist Schulträger von 5 Grundschulen, 2 Regionalen Schulen, 1 Integrierten Gesamtschule und von 2 Gymnasien. In der Satzung wurden entsprechend der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung – SchulKapVO M-V) für alle 10 Schulen die Räume benannt, die durch die entsprechenden Schulen genutzt werden und es wird die Aufnahmekapazität je Schule festgelegt.
Es wird angemerkt, dass aufgrund derzeitig fehlender Schulkapazitäten im Bereich der Grundschulen, Regionalen Schulen und der Integrierten Gesamtschule bis zur Fertigstellung des Inklusiven Schulzentrums, in dieser Satzung nicht ausgewiesene Schulräume zur Versorgung der Schülerinnen und Schüler über der festgelegten Kapazität genutzt werden müssen, bzw. ein erhöhter Doppelnutzungsgrad der Unterrichts- und Fachunterrichtsräume bzw. der Schul- und Horträume praktiziert werden muss.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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304,7 kB
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