Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0889-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderung der Bewohnerparkgebührenordnung:

 

In § 5 wird die Gebühr in Höhe von 30,00 € festgelegt.

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Sachdarstellung

Die CDU-Fraktion plädiert, wie bereits beim letzten Versuch einer rechtssicheren Festlegung zu den Bewohnerparkgebühren, für die Beibehaltung des früheren Betrages in Höhe von 30,-€.  Wir akzeptieren nicht, dass  mit einer Erhöhung der Parkgebühren der finanziellen  Situation des Haushaltes begegnet wird. Die Bürger werden derzeit über Gebühr mit Kostensteigerungen in allen Bereichen konfrontiert. Da ist es zutiefst unsozial, den Menschen auf diese Weise tiefer in die Taschen zu greifen. Die Stadt hat insgesamt kein Einnahmeproblem. Es muss stärkere Bemühungen geben, die aufgeblähten Ausgaben zu reduzieren und sich mit der Verwaltung auf die Kernaufgaben zu konzentrieren. Hinsichtlich der Höhe der Bewohnerparkgebühren sollten wir dem Beispiel der Landeshauptstadt Schwerin folgen, wo nach unserem Kenntnisstand 30,70 € für das Bewohnerparken erhoben warden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024 ff

Finanzhaushalt

Ja

2024 ff

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

07

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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22.02.2024 - Bürgerschaft (BS) - abgelehnt