Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0356
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschluss Frau Horn aus den Gremien der
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Grit Wuschek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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22.02.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Frau Horn wird als Mitglied des Ausschusses für:
-Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen
-Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung
als stellvertretendes Mitglied des
-Rechnungsprüfungsausschusses,
-Hauptausschusses,
-der OTV Schönwalde II und Groß Schönwalde, der OTV Schönwalde I/Südstadt, OTV Riems und der OTV Innenstadt,
als Mitglied des Werksausschuss des Abwasserbetriebes (Eigenbetreib der Universitäts- und Hansestadt Greifswald)
als stellvertretendes Mitglied Betriebsausschuss „Seesportzentrum Greif“ (Eigenbetreib der Universitäts- und Hansestadt Greifswald)
als Vertreterin für die Stadt in den Fachausschüssen und Arbeitskreis der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas und als Vertreterin der Stadt aus der Mitgliederversammlung der Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V. abberufen
Sachdarstellung
Der Eilantrag ist geboten, da auf der Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung am 22.02.2024 der Ausschluss der Bürgerin Frau Nehmzow aus dem Sozialausschuss und der OTV Innenstadt zur Abstimmung steht. Frau Horn (Grüne), als Mitglied der Bürgerschaft hat sich -entgegen Eva Nehmzow- strafrechtlich relevant verhalten. Sie hat Wahlplakate der CDU beschmiert, ist strafrechtlich aufgefallen. Frau Nehmzow hat hingegen nur disziplinarisches Fehlverhalten an den Tag gelegt. Insofern muss aufgrund einer demokratischen Gleichbehandlung strafrechtliches Verhalten von Frau Horn, als Bürgerschaftsmitglied im Einklang mit dem heutigen Antrag der SPD gesetzt werden. Ein Ausschluss von Frau Horn aus den Gremien der Bürgerschaft ist zwingend erforderlich, da gerade wir, als Bürgerschaftsmitglieder als Vorbild gelten. Dieses Vorbild erfüllt Frau Horn aufgrund ihrer strafrechtlich begangenen Tat nicht.
Keinem Bürger ist vermittelbar, dass plötzlich eine Bürgerin, Frau Nehmzow, aus Ausschüssen „rausgeworfen“ wird. Hingegen eine Straftäterin, Frau Horn, in den Gremien der Bürgerschaft bzw. Stadt weiterhin aktiv mitwirken kann.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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