Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0347-05
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BG/FDP/KfV, Bernd Lieschefsky - Antragsberechtigt für die Ortsteilvertretung, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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22.02.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- die Änderung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, wie folgt:
Eltern erhalten 200 freie Überfahrten im Jahr, wenn sie mindestens ein Kind haben, welches eine KiTa oder Grundschule in den Ortsteilen Eldena, Ostseeviertel und Schönwalde I + II besucht
- die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts-und Hansestadt Greifswald zu ändern:
Die Bürgerschaft ändert die beschlossene Satzung vom 4.12.2023, Beschluss BV-V/07/0832-01, dahingehend, dass die Punkte zur Sondernutzungserlaubnis der Wiecker Brücke so geändert werden, dass der Zustand der alten Satzung vom 24.6.2013 wieder hergestellt wird.
Sachdarstellung
Zu 1)
Seit dem Jahr 2005 erhalten Familien mit Kindern bis zu einem Alter von 12 Jahren pro Kind 200 freie Überfahrten, für jedes weitere Kind 50 freie Überfahrten im Jahr, wenn ihre Kinder in den Stadtteilen Eldena, Ostseeviertel, Schönwalde I / Südstadt, Schönwalde II betreut werden. Hintergrund ist eine finanzielle Entlastung von Familien, die ihre Kinder insbesondere in den Wintermonaten zu den Einrichtungen mit dem Auto bringen möchten.
Diese Verfahrensweise wurde im Jahr 2005 mit der damaligen Elterninitiative Wieck und Ladebow, gemeinsam mit verschiedenen Fraktionen der Greifswalder Bürgerschaft erarbeitet und abgestimmt.
Die Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow wurde auf der Sitzung am 05.09.2023 durch das Tiefbau-und Grünflächenamt über eine anstehende Änderung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie der dazu gehörenden Gebührensatzung informiert. Die uns vorgestellten Änderungen betrafen die Einschränkung des Nutzerkreises und einer Erhöhung der Gebühren für die Überfahrten um 20 %. Diesen Änderungen stimmten wir mehrheitlich zu.
Im Allris wurde am 21.11.2023 die Synopse der Lesefassung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald veröffentlicht. Darin war zu sehen, dass unter § 3a, Punkt 2, (2a), die Gebührenermäßigung für Familien mit Kindern vollständig gestrichen wurde.
Über diesen, für den Ortsteil wichtigen Punkt, wurde die OTV nicht informiert.
Aus unserer Sicht sind die freien Überfahrten für den Weg zur KiTa und Schule ein Beitrag zur Familienförderung.
Zu 2)
In der bisherigen Satzung zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald war es Personen möglich, die nicht in den Ortsteilen Ladebow und Wieck wohnen, aber dort arbeiten oder ein Gewerbe ausführen, bei einer Wegeersparnis von 50% des Weges, eine Sondererlaubnis zum Überfahren der Wiecker Brücke zu beantragen.
Mit Einführung der neuen Satzung sind die Nachteile der derzeitig eingeführten Regelung ins öffentliche Bewusstsein gerückt worden. Betroffene Bürger, Pflegedienste und Gewerbetreibende beklagen die Regelungen und die damit verbundenen Einschränkungen. Da wirklich massive Probleme in der Vergangenheit nicht offensichtlich waren, halten wir die Änderung der Satzung vom 4.12.2023, in Bezug auf die Wiecker Brücke, entsprechend der Reglungen der alten Satzung vom 24.6.2013 für gegeben.
Wir bitten um Unterstützung für unseren Antrag
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
06 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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