Informationsvorlage - IV/07/0091

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Die Ausschüsse nehmen die nachfolgende Information zur Kenntnis. Der Verhandlungsstand ist in Hinblick auf steuerliche und finanzielle Auswirkungen (auch für den Verein) zu prüfen. Alternativ ist auch eine Eigeninvestition der Stadt zu prüfen. Spätestens bis zur Bürgerschaft am 08.04.2024 soll eine Entscheidungsvorlage vorgelegt werden.

 

Sachverhalt:

 

Der Greifswalder FC e.V. befindet sich auf einem sportlich erfolgreichen Kurs. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald möchte den Greifswalder FC e.V. unterstützen. Es wird ein Gestattungsvertrag zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Greifswalder FC e.V. erarbeitet, der die folgenden Punkte vertraglich regeln soll.

 

1. Zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Regionalliga Nordost und zu den Lizenzauflagen zur 3. Bundesliga gehört die Sicherstellung einer TV-fähigen Flutlichtanlage. In der Regionalliga Nordost muss dies eine Beleuchtung von 400lx und in der 3. Bundesliga von 800lx im Mittelwert sicherstellen. Der Nordostdeutsche Fußballverband e.V. hat dem Greifswalder FC e.V. mit dem Aufstieg zur Spielzeit 2022/2023 eine Ausnahmegenehmigung von dieser Festsetzung gewährt. Diese Ausnahmegenehmigung läuft zum Ende der Spielzeit 2023/2024 aus. Der Greifswalder FC e.V. muss zur Spielzeit 2024/2025 eine TV-fähige Flutlichtanlage vorweisen, um weiterhin im Volksstadion seine Heimspiele austragen zu können. Ansonsten müssten die Heimspiele des Greifswalder FC e.V. in einer anderen Stadt stattfinden.

 

Aufgrund der sportlich erfolgreichen Saison des Greifswalder FC e.V. ist es folgerichtig, sich auch mit den Lizenzauflagen der 3. Bundesliga auseinanderzusetzen. Diese legen eine höhere Beleuchtungsklasse fest. Bei der Errichtung einer neuen Flutlichtanlage ist es daher angemessen, die Anforderungen der 3. Bundesliga mit einzubeziehen. Diese werden unter anderem Auswirkungen auf die Höhe der Masten und Anzahl der Strahler haben.

Die Maßnahme müsste bis zum Saisonbeginn der Regionalliga Nordost der Spielzeit 2024/2025 abgeschlossen sein. Die Regionalliga Nordost startet am 26. Juli in die neue Spielzeit.

 

Neben dem Flutlicht sind weitere Maßnahmen im Falle eines Aufstiegs in die 3. Bundesliga umzusetzen. Das Volksstadion ist laut Vorgabe des DFB e.V. entsprechend der Versammlungsstättenverordnung Mecklenburg-Vorpommern in eine Versammlungsstätte mit einer Kapazität von über 5.000 Zuschauer umzurüsten. Dies bedeutet die Schaffung weiterer nicht überdachter und überdachter Sitzplätze, weiterer befestigter Stehplatzkapazitäten, die Sanierung von Umkleiden/Sanitäreinrichtungen und die Errichtung von weiteren Zaunanlagen.

 

Der Greifswalder FC e.V. verzichtet auf die Einrichtung einer Rasenheizung. Laut Zulassungsvoraussetzung des Deutschen Fußballbundes e.V. muss der Verein dann ein Ausweichstadion mit Rasenheizung benennen und auf 25% der Gelder aus der TV-Vermarktung verzichten.

 

Diese benannten Maßnahmen müssten bis zum Saisonbeginn der 3. Bundesliga der Spielzeit 2024/2025 abgeschlossen sein. Die 3. Bundesliga startet am 2. August 2024 in die neue Spielzeit.

 

Während der Baumaßnahmen wäre sicherzustellen, dass die Beeinträchtigung der Nutzung des Hauptplatzes und der umliegenden Leichtathletikanlagen auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Nach Abschluss der Maßnahmen wäre sicherzustellen, dass alle anderen Nutzer des Volksstadions ihren Schul-, Trainings-, Wettkampf- und Freizeitsport weiterhin ungehindert betreiben können. Aus der Gestattung ergäbe sich kein Anspruch auf Alleinnutzung von Teilen des Volksstadions.

In allen Planungs- und Ausführungsphasen wären die zuständigen Ämter der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit einzubeziehen.

 

2. Die Gesamtkosten für eine Flutlichtanlage belaufen sich auf ungefähr 900.000-1.000.000 Euro netto. Dem Greifswalder FC e.V. wurde Land Mecklenburg-Vorpommern eine einmalige Förderung für die Errichtung der Flutlichtanlage in Höhe von 400.000 Euro aus dem Bürgerfonds M-V und 100.000 Euro aus dem Vorpommern-Fonds in Aussicht gestellt. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald könnte sich mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 150.000 Euro an den Gesamtkosten der Flutlichtanlage beteiligen. Der Differenzbetrag zu den Gesamtkosten wäre als Eigenanteil durch den Greifswalder FC e.V. zu leisten. Der Greifswalder FC e.V. prüft derzeit die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bei der Errichtung der Flutlichtanlage.

 

Als Deckungsquelle für den einmaligen Zuschuss in Höhe von 150.000 Euro würden geplante Mittel für Zinsen aus Kreditaufnahmen aus Vorjahren herangezogen. Im Zuge der Haushaltsplanung 2023/2024 war davon auszugehen, dass ab 2024 durch das Landesförderinstitut neue Zinssätze angewendet werden; eine Beibehaltung des niedrigen Zinsniveaus war nicht abzusehen. Nach Mitteilung durch das LFI werden für 2024 die Kredite weiterhin nicht verzinst, sodass die geplanten Mittel nicht für ihren ursprünglichen Zweck benötigt und daher hier zur Verwendung gestellt werden könnten.

 

3. Ein Großteil der Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Zulassungsvoraussetzungen zur 3. Bundesliga stellen deutliche werterhöhende Maßnahmen für das Volksstadion dar. Die Gesamtkosten werden auf ca. 3 Millionen Euro geschätzt. Der Greifswalder FC e.V. hat gebeten, wenn er die Maßnahmen unter Punkt 1 umsetzt, von den Gebühren für die Vertragsmannschaft der 1. Herren, längstens bis zum 30.06.2030, befreit zu werden. Dies würde nicht eventuell noch ausstehende Gebühren betreffen.

 

Die Gebührenfreiheit würde zu geschätzten jährlichen Mindereinnahmen in Höhe von ca. 63.000 Euro führen. Für die Dauer des Gestattungsvertrages bis zum 30.06.2030 bedeutet das Mindereinnahmen in Höhe von ca. 378.000 Euro. Zusammen mit der Komplementärfinanzierung von 150.000 Euro für die Flutlichtanlage und die Kosten in Höhe von 268.475,47 Euro für den Bau einer Gästetribüne im Jahr 2023 würde die Universitäts– und Hansestadt Greifswald die Vertragsmannschaft der 1. Herren des Greifswalder FC e.V. in Summe mit 622.475,47 Euro unterstützen.

 

Die Gebührenfreiheit würde für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zudem eine Kürzung des Vorsteuerabzugs nach sich ziehen, da für die Aufteilung das Verhältnis der entgeltlichen zur unentgeltlichen und hoheitlichen Nutzung entscheidend ist. Verwaltungsintern wird noch die Höhe der Kürzung des Vorsteuerabzugs ermittelt.

 

4. Voraussetzung für die Gebührenfreiheit unter Punkt 3 ist die Ablösefreiheit aller im Stadion verbleibenden Bauwerke und Anlagen nach Beendigung der möglichen Gestattung. Nach Beendigung der Nutzung würde sich der Greifswalder FC e.V. verpflichten auf Verlangen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die aufgestellten Containertribünenanlagen sowie die errichteten Zaunanlagen wieder zurückzubauen. Dies gilt ausdrücklich nicht für die Stehplatztribünen und die Flutlichtanlage sowie für sämtliche massiv errichtete Bauwerke, Sanierungen in den Kabinen und im Sanitärtrakt. Nach Beendigung der Nutzung müsste die Universitäts- und Hansestadt Greifswald keine Ablöse für die nicht zurückzubauenden Stehplatztribünen und die Flutlichtanlage sowie für sämtliche massiv errichtete Bauwerke, Sanierungen in den Kabinen und im Sanitärtrakt zahlen.

5. Während der Baumaßnahmen (Punkt 1) wäre sicherzustellen, dass die Beeinträchtigung der Nutzung des Hauptplatzes und der umliegenden Leichtathletikanlagen auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Nach Abschluss der Maßnahmen ist sicherzustellen, dass alle anderen Nutzer des Volksstadions ihren Schul-, Trainings-, Wettkampf- und Freizeitsport weiterhin ungehindert betreiben können. Aus der Gestattung würde sich kein Anspruch auf Alleinnutzung auf Teile des Volksstadions ergeben.

 

6. Es gibt einen Vertrag zur Nutzung der Innenbanden des Hauptplatzes zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Greifswalder FC e.V. als Rechtsnachfolger des Greifswalder SV 04 e.V. Dieser Vertrag sieht eine Nutzung von 50 % der Innenbanden des Hauptplatzes durch den Greifswalder FC e.V. vor. Die anderen 50 % sind vertraglich dem, wohl bis heute existierenden, Verein FC Pommern Greifswald e.V. zugeordnet. Der Greifswalder FC e.V. zahlt für die 50 % Nutzung der Innenbanden jährlich 1.500 Euro. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat der Greifswalder SV 04 e.V. in der Verbandsliga Mecklenburg-Vorpommern gespielt. Das Entgelt war zum damaligen Zeitpunkt angemessen.

 

Die Werbung erfolgt auf und an Anlagen, welche im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehen. Aus diesem Grund ist eine vertragliche Vereinbarung zur Zahlung eines Entgeltes bei werblicher Nutzung der Innenbanden am Hauptplatz notwendig. Mittlerweile hat sich der Greifswalder FC e.V. in der Regionalliga Nordost etabliert und strebt einen Aufstieg in die 3. Bundesliga an. Die Werbeeinnahmen durch Bandenwerbung haben sich in den letzten Jahren erhöht und werden weiterhin steigen. Aufgrund der TV-Vermarktung steigern sich auch die Werbereichweite und die TV-Gelder.

 

Folgende Staffelung wäre vorgesehen:

 

Liga

Entgelt in € zzgl. der gesetzl. gelt. USt

Verbandsliga Mecklenburg-Vorpommern

2.000

Oberliga Nord

4.000

Regionalliga Nordost

7.500

3. Bundesliga

10.000

2. Bundesliga

25.000

 

Der Vertrag würde nur die werbliche Nutzung der Innenbanden am Hauptplatz des Volksstadions regeln. Durch die Festlegung wären jährliche Mehreinnahmen von mindestens 6.000 Euro zu erwarten.

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.03.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - zur Kenntnis genommen

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04.03.2024 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) - zur Kenntnis genommen

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05.03.2024 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - zur Kenntnis genommen