Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0910
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20 Amt für Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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04.03.2024
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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18.03.2024
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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08.04.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Investitionskredite bis zu einem Volumen in Höhe von 37.239.600 EUR aufzunehmen. Vor der Kreditaufnahme werden Angebote eingeholt. Die Kredite werden zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt beim wirtschaftlichsten Anbieter aufgenommen.
Über das Ergebnis der Kreditaufnahme ist die Bürgerschaft zu informieren.
Sachdarstellung
Der Beschluss der Bürgerschaft ist gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 4 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald notwendig.
Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung der Investitionsauszahlungen laut Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024.
Mit der zweiten Änderung der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zum Haushaltsjahr 2023 des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 06.12.2023 wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2023 eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen teilweise in Höhe von 53.270.800 EUR genehmigt. Mit Beschluss BV-V/07/0788-01 vom 18.10.2023 sind davon bereits 47.975.700 EUR von der Bürgerschaft beschlossen worden, somit wird mit diesem Beschluss die Ermächtigung des Oberbürgermeisters für die Aufnahme der nachträglich genehmigten Kreditaufnahmen in Höhe von 5.295.100 EUR erteilt. Bislang sind keine Kreditaufnahmen aus der Ermächtigung für das Jahr 2023 vorgenommen worden.
Mit rechtsaufsichtlicher Entscheidung zur Haushaltssatzung 2024 des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 06.02.2024 wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2024 eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen teilweise in Höhe von 31.809.500 EUR genehmigt.
Gemäß § 52 Abs. 3 KV M-V gelten Kreditgenehmigungen bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres und, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung.
Vor dem Hintergrund, dass große Investitionsvorhaben durchgeführt werden oder in nächster Zeit beginnen werden, ist es notwendig einen entsprechenden Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt zu fassen, um bei Bedarf entsprechend kurzfristig reagieren zu können.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 ff. |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
11 |
61200-31513300-31513.00001 |
Neuaufnahmen Investitionskredite |
37.239.600 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2023 2024 |
53.270.800 31.809.500 |
0 0 |
0 0 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2025 ff. |
61200-57511030-57511.40000 61200-31513300-31513.40001
|
5.635.200
2.219.900 |
Zinsen
Tilgung |
1.290.000
379.800 |