Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0813-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag
Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen
Antrag zur Vorlage BV-V/07/0813-01
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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08.04.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Ergänzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung
§ 5 (2)
Für die Marktzeit am Samstag können in besonderen Fällen in Form eines formlosen Antrages Ausnahmen zu Verlängerung der Marktzeit bis maximal 16 Uhr von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zugelassen werden.
Sachdarstellung
Die Überlegung, die Marktzeiten am Samstag in Ausnahmefällen bis 16 Uhr zu verlängern, beruht auf vielfältigen Gründen, insbesondere kulturellen Events und besonderen Angeboten in der Innenstadt sowie auf dem Marktplatz. Hierzu zählen saisonale Ereignisse und spezielle Aktionstage, die eine Verlängerung über die übliche Zeit von 13 Uhr hinaus rechtfertigen sollen.
In der Innenstadt werden entlang der Fußgängerzone von verschiedenen Akteuren kulturelle Veranstaltungen organisiert, wie etwa Konzerte im Rahmen von "Immer wieder samstags" oder das Mitternachtsshopping. Diese Events könnten eine sinnvolle Grundlage für die Verlängerung der Marktzeiten am Samstag bieten, was nicht nur den Handel stärkt, sondern auch das kulturelle Leben in der Stadt bereichert.
Die Verlängerung der Marktzeiten könnte auch die Dauer des jährlichen Regionalen Genussmarktes am Samstag betreffen, um mehr Gäste anzuziehen und somit die Attraktivität dieses Ereignisses zu steigern.
In Regionen mit touristischem Interesse wäre eine Ausdehnung der Marktzeiten am Samstag vorteilhaft. Dadurch hätten Touristen mehr Zeit, lokale Produkte und Handwerkskunst zu erkunden und zu erwerben, was nicht nur den Handel fördert, sondern auch die Anziehungskraft der Stadt als touristisches Ziel erhöht.
Die vorgeschlagene Ergänzung zur Marktsatzung trägt dazu bei, die Marktregelungen an die Bedürfnisse und Dynamik der lokalen Gemeinschaft anzupassen. Gleichzeitig unterstützt sie die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Stadt, indem sie Raum für vielfältige Aktivitäten und Veranstaltungen schafft.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
ja |
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Finanzhaushalt |
ja |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
07 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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