Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0925

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft laut Beschlussfassung vom 04.12.2023 (BV-V/07/0831-01).

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Sachdarstellung

Im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Greifswalder FC e. V. zur Gestattung von baulichen Maßnahmen zur Herstellung der Zulassungsvorrausetzungen für die Regionalliga Nordost und der 3. Bundesliga im Greifswalder Volksstadion, wurde seitens des Vereins die Bitte geäußert, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Höhe der Gebühren für die 1. Herrenmannschaft reduziert bzw. die Mannschaft gebührenfrei stellt. Begründet wird dies mit dem Mehrwert, der durch die baulichen Veränderungen im Volksstadion entstehen würde.

 

Eine Gebührenbefreiung ist aus Sicht der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nicht angeraten, da sich der Vorsteuerabzug der Stadt dadurch reduzieren würde. Um dem Ansinnen des Vereins entgegenzukommen, schlägt die Verwaltung eine Anpassung der „Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft“ vor. Durch das Verschieben der Vertragsmannschaften von Gebührengruppe C in Gebührengruppe B reduzieren sich die Gebühren für den Greifswalder FC e. V. um ca. 80 % von aktuell ca. 63.000 €/Jahr auf dann ca. 12.600 €/Jahr. Für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ergeben sich daraus sichere Mindereinnahmen in Höhe von ca. 50.000 €/Jahr und für den Verein und seine Kapitalgesellschaft Minderausgaben in gleicher Höhe. Da die Satzungsänderung erst ab dem 01.07.2024 in Kraft tritt, ergeben sich für das laufende Jahr Mindereinnahmen in Höhe von ca. 25.200 €. Das entspricht 80 % von 31.500 €. Die Mindereinnahmen sind in der Haushaltssatzung 2025/2026 entsprechend darzustellen.

 

Die Verschiebung der Vertragsmannschaften von der Gebührengruppe C in die Gebührengruppe B hat nicht nur auf den Greifswalder FC e. V. und seine Kapitalgesellschaft Auswirkungen. Unter Umständen hat dies mittelfristig auch auf andere Sportvereine (Handball, Volleyball, Basketball) Einfluss. Diese würden dann auch entsprechend niedrigere Gebühren zahlen müssen. Eine Kalkulation dazu ist derzeit aber nicht möglich.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2024 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

04

42403000/43229100/

56200.11001

Benutzungsgebühren und ähnliche (19%) Volksstadion

-25.200,

nicht in PA inbegriffen

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024

14.200,00

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.04.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen