Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0929

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Kofinanzierung von folgenden fünf Integrationsprojekten der Greifswalder Träger im Rahmen des Integrationsfonds Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von insgesamt 62.469,87 Euro für das Jahr 2024:

 

  1. NBS gGmbH, Projekt „Integrationshilfe an der GS Greif“
  2. NBS gGmbH, Projekt „Integrationshilfe an der IGS Erwin Fischer“
  3. Der Kinderschutzbund KV Vorpommern-Greifswald e. V., Projekt „Integrationshilfe an der Erich-Weinert-Grundschule“
  4. Pommerscher Diakonieverein e. V./Bürgerhafen, Projekt „Teilhabe ermöglichen durch Begegnung, Stärkung und Begleitung“
  5. NBS gGmbH, Projekt „Ankommen in Vorpommern-Greifswald – Unterstützung für geflüchtete Kinder, Jugendliche und deren Begleitung aus der Ukraine“

 

Die im Haushalt bereits eingestellten Mittel i. H. v. insgesamt 6.000 Euro für Zuschüsse zur Übernahme des Eigenmittelanteils für die Projekte „Integrationshilfe an der GS Greif“ und „Integrationshilfe an der IGS Fischer“ für 2024 bleiben bestehen und werden zuzüglich gewährt.

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald setzt sich kontinuierlich mit Nachdruck für eine gute Integration von Geflüchteten und Zugewanderten ein und nutzt seit 2017 als Kommune und bis Ende 2023 als Erstempfänger intensiv die Fördermöglichkeiten des Integrationsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung vielfältiger Integrationsprojekte lokaler Träger in Greifswald. Auf diese Weise konnten seit 2017 zahlreiche bedarfsorientierte Integrationsprojekte finanziert werden.

 

  • Im Laufe dieser Jahre hat sich in Greifswald im Rahmen des Integrationsfonds M-V ein deutlicher Schwerpunk auf den Projekten für Kinder und Jugendliche herausgebildet, darunter insbesondere die Schulintegrationsprojekte als herausragende Best-Practice-Projekte im Bereich der Bildung.
  • Infolge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine wurde in Greifswald zudem ein neues bedarfsgerechtes Ukraine-Projekt entwickelt – ein niedrigschwelliges psychosoziales Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine sowie deren Eltern.
  • Einen weiteren bedeutsamen Schwerpunkt bildet das Projekt am Bürgerhafen, das seit 2017 eine zentrale Anlaufstelle für Patenschaften und ehrenamtliches Engagement in der Geflüchteten-Hilfe darstellt und aktuell insbesondere die Gemeinschaftsunterkünfte unterstützt.

 

Für das Jahr 2024 stehen im Integrationsfonds M-V im Rahmen des verfügbaren Regionalbudgets, einschließlich des Ukrainefonds, für lokale Projekte in Greifswald 100.402,14 Euro zur Verfügung und damit deutlich weniger als im Jahr 2023.

Der aktuelle Förderbedarf für 2024 liegt bei 162.872,01 Euro. Damit soll unter Einbeziehung von Eigenmitteln der Träger und/oder Drittmitteln die Finanzierung von fünf Personalstellen in Teilzeit im Bereich Integration ermöglicht werden.

 

Mit der Kofinanzierung aus städtischen Mitteln soll die Finanzierungslücke i. H. v. 62.469,87 Euro geschlossen werden.

Ziel ist dabei, die wichtige Integrationsarbeit für 2024 finanziell abzusichern.

 

Die fünf beantragten Projekte beim Integrationsfonds M-V leisten eine außerordentlich wichtige und unverzichtbare Integrationsarbeit in Greifswald. Gerade in den Bereichen, in denen diese Hilfe für die Bewältigung der Herausforderungen der Zuwanderung dringend benötigt wird, - insbesondere an Schulen und in der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch die Stärkung ehrenamtlichen Engagements - sind diese Projekte von entscheidender Bedeutung. Angesichts der starken Fluchtbewegungen infolge des Krieges in der Ukraine und aus anderen Fluchtherkunftsländern ist diese Integrationsarbeit und die Unterstützung von Schulen, Ehrenamtlichen sowie besonders vulnerablen Gruppen essentiell.

 

Wichtig ist zudem zu berücksichtigen, dass vier Folgeprojekte (darunter zwei Schulintegrationsprojekte) bereits seit Januar 2024 ihre wichtige Arbeit fortsetzen. Dies ist besonders zu würdigen, da die Träger dadurch auf eigenes Risiko die Übergangszeit vom Ende des Förderjahres 2023 bis zum Erhalt eines Zuwendungsbescheides des Landes für 2024 die Kontinuität der Projekte gewährleisten.

 

Im Folgenden werden die einzelnen Projekte kurz vorgestellt, sowie die finanziellen Anteile der vorgesehenen Kofinanzierung aufgezeigt. Diese berechnen sich prozentual im Verhältnis zum Anteil an den insgesamt beantragten Mitteln. Während die Personal-Stellenanteile in den Projekten zwischen 0,5 und 0,8 in VZÄ variieren, unterscheiden sich die Kosten z. B. im Hinblick darauf, ob Raummiete anfällt oder nicht (dies ist bspw. in Schulintegrationsprojekten nicht der Fall). Das Projekt „Integrationshilfe an der Erich-Weinert-Schule“ startet am 01.05.2024, daraus ergibt sich die Differenz in der Fördermittelhöhe im Vergleich zu anderen Schulprojekten.

 

  1. NBS gGmbH, Projekt „Integrationshilfe an der GS Greif“

 

Die Grundschule Greif liegt im Stadtteil Schönwalde I/Südstadt. Der Anteil an Kindern mit Flucht- und Migrationshintergrund liegt bei rund 30 %. Das zu fördernde Projekt dient der Unterstützung der Schulsozialarbeit. Es sollen die bereits etablierten Begegnungs- und Kommunikationsangebote fortgeführt und weiter etabliert werden. So übernimmt der Integrationsbeauftragte die Aufgabe der Sprach- und Kulturmittlung, vermittelt in Elterngesprächen, leistet die Erstbegleitung neuer Schüler, führt das regelmäßige Elterncafé sowie Infoveranstaltungen zu den Themen Schulsystem und Gesundheitsversorgung durch, fördert die Sprachkompetenzen der Schüler und stellt Hilfs- und Beratungsangebote für Eltern und Lehrkräfte bereit. Darüber hinaus unterstützt er die Elternarbeit und die Einbeziehung von Eltern z. B. bei Wandertagen und anderen Aktivitäten.

 

Die Universitäts- und Hansestadt übernimmt planmäßig einen Teil des Eigenmittelanteils i. H. v. 3.000 Euro. Die Gesamtprojektkosten betragen 36.648,84 Euro. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht für das Projekt eine anteilige Kofinanzierung i. H. v. 12.602,33 Euro vor.

 

  1. NBS gGmbH, Projekt „Integrationshilfe an der IGS Fischer“

 

Die ISG Fischer liegt im Stadtteil Schönwalde I/Südstadt. Der Anteil an Kindern mit Flucht- und Migrationshintergrund liegt bei rund 20 %. Das zu fördernde Projekt dient der Unterstützung der Schulsozialarbeit und ist genauso aufgebaut, wie das o. g. Projekt. Das Projekt an der IGS Fischer berücksichtigt in besonderer Weise die Belange der Kinder und Jugendlichen ab der 5. Klasse. In der Elternarbeit stehen Themen wie Chancen des deutschen Bildungssystems hinsichtlich der Berufsorientierung und Ausbildungsberatung, verschiedene Schulabschlussmöglichkeiten und Übergangsmöglichkeiten in die Berufswelt besonders im Fokus.

 

Die Universitäts- und Hansestadt übernimmt planmäßig einen Teil des Eigenmittelanteils i. H. v. 3.000 Euro. Die Gesamtprojektkosten betragen 35.918,84 Euro. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht für das Projekt eine anteilige Kofinanzierung i. H. v. 12.447,34 Euro vor.

 

 

  1. Der Kinderschutzbund KV V-G e. V., Projekt „Integrationshilfe an der Erich-Weinert-Grundschule“

 

Die Erich-Weinert-Grundschule liegt im Stadtteil Schönwalde II. Das Projekt verfolgt den gleichen Ansatz wie die o. g. Projekte. Die Aufgaben der/des Integrationsbeauftragten sind bereits oben genannt worden. Das Projekt fördert die gesellschaftliche Integration von Schülern mit Flucht- und Migrationshintergrund (rund 30 % Anteil) und das Zusammenleben in der Erich-Weinert-Schule. Im Vordergrund steht die Überwindung von Hürden im Bereich Bildung aufgrund von sprachlichen, ethnischen und kulturellen Unterschieden. Ähnlich wie in den zuvor genannten Projekten treffen hier eine hohe Anzahl an Kindern aus bildungsfernen Familien und Kinder mit Flucht- und Migrationshintergrund zusammen. Das zu fördernde Projekt dient der Unterstützung der Schulsozialarbeit. Geplanter Projektstart ist am 01.05.2024.

 

Zur Übernahme des Eigenmittelanteils für 2024 wurden bereits erfolgreich Fördermittel der Stiftung der Sparkasse Vorpommern und der Partnerschaft für Demokratie i. H. v. insgesamt 3.550 Euro eingeworben. Die Gesamtprojektkosten betragen 20.145,00 Euro. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht für das Projekt eine anteilige Kofinanzierung i. H. v.  7.695,13 Euro vor.

 

Integration ist ein beidseitiger Prozess, deswegen richten sich alle drei Schulintegrationsprojekte jeweils ausdrücklich an alle Schüler und kommen somit der gesamten Schülerschaft zugute.

 

 

  1. Pommerscher Diakonieverein e. V./Bürgerhafen, Projekt „Teilhabe ermöglichen durch Begegnung, Stärkung und Begleitung“ (Patenschaften)

 

Das Projekt fungiert als zentrale Anlaufstelle für ehrenamtliches Engagement und fördert die Teilhabe von Geflüchteten. Es koordiniert Patenschaften, organisiert Begegnungen und bietet aufsuchende Angebote in Gemeinschaftsunterkünften an. Ziel ist es, Geflüchtete bei der Integration zu unterstützen, indem sie Orientierung erhalten und in die Stadtgesellschaft eingebunden werden. Zu den etablierten Formaten gehört zudem ein regelmäßiges Interkulturelles Nähcafé für Frauen. Konkrete Projektziele sind: Neuzugewanderten Geflüchteten in den GU zu einem gelingenden Neustart in der Region zu verhelfen. Geplante Maßnahmen bewirken, dass die Menschen in den GU die Barriere überwinden, die Angebote und Möglichkeit-en zur Freizeitgestaltung in der Stadt zu entdecken und zu nutzen. Die Geflüchteten sollen zudem die Infrastruktur der Beratungsstellen kennenlernen, um sich bei Bedarf an die entsprechenden Stellen wenden zu können. Zufriedenheit und Selbstständigkeit werden gefördert.

 

Die Gesamtprojektkosten betragen 41.573,43 Euro einschl. 10 % Eigenmittelanteil des Trägers.

Die vorliegende Beschlussvorlage sieht für das Projekt eine anteilige Kofinanzierung i. H. v. 14.424 Euro vor.

 

  1. NBS gGmbH, Projekt „Ankommen in Vorpommern-Greifswald – Unterstützung für geflüchtete Kinder, Jugendliche und deren Begleitung aus der Ukraine“

 

Kernziel dieses Ukraine-Projektes ist es, Kindern, Jugendlichen und deren Begleitung ein sicheres Ankommen sowie ein gesundes Aufwachsen unter Berücksichtigung individueller Lebenssituationen zu ermöglichen. Die Vermittlung in bestehende Hilfsangebote, die Begleitung von Terminen und die Beratung sollen eine bessere Orientierung im Sozialraum und damit eine gelungene Integration ermöglichen. Konkrete Ziele sind: bedarfsorientierte Vermittlung in unterstützende Angebote, Unterstützung durch Sprachmittlung sowie Informationen, Begleitung, Vor- und Nachbereitung behördlicher und medizinischer Termine, Förderung sozialer Integration durch Vermittlung in Freizeitangebote, Anbindung an Vereine usw. Mitwirkung einer Psychologin im Team und die Möglichkeit einer Aufarbeitung traumatisierender Erfahrungen und Erlebnisse sind ein weiteres Ziel des Projektes und ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal. Das Projekt arbeitet niedrigschwellig und zum großen Teil aufsuchend.

 

Die Gesamtprojektkosten betragen 73.203 Euro einschl. 23,19 % Eigenmittelanteil des Trägers.

Die vorliegende Beschlussvorlage sieht für das Projekt eine anteilige Kofinanzierung i. H. v.  15.301,07 Euro vor.

 

Ein Wegfall dieser wichtigen Integrationsprojekte oder deren vorzeitige Beendigung aufgrund von nicht ausreichenden Landesmitteln würde in 2024 gravierende Folgen für die Integrationslandschaft in Greifswald haben.

 

Die fünf beantragten Projekte berücksichtigen in vorbildlicher Weise die tatsächlich bestehenden Bedarfe. Es besteht außerdem ein kontinuierlicher fachlicher Austausch und die Zusammenarbeit mit der Integrationsbeauftragten der Stadt sowie den Akteuren der Integrationsarbeit im Netzwerk Migration Greifswald.

 

Als Deckungsquelle für den o. g. Gesamtbedarf i. H. v. 62.469,87 Euro für 2024 werden die folgenden Sachkonten verwendet:

  • 25.000 Euro aus SK: 11102.000/54159000/40120.71600 - Zuschuss Begegnungszentrum Mole (Einsatz der Mittel aufgrund des späteren Projektstarts) und
  • 37.469,87 Euro aus SK: 36100.000/54143000/54143.40003 Zuweisungen als Wohnsitzgemeinde gemäß KiföG M-V an Landkreis V-G
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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024

Finanzhaushalt

Ja

2024

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

1

11102.000/54159000/54159.40004

Zuschüsse zur Kofinanzierung von Integrationsprojekten zum Integrationsfonds M-V

68.469,87

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024

6.000,00

68.469,87

62.469,87

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2024

11102.000/54159000/40120.71600

25.000,00

2

2024

36100.000/54143000/54143.40003

37.469,87

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?                                                          Nein

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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