Informationsvorlage - BV-V/07/0813-03

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Idee des Änderungsantrages

Mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ ist beabsichtigt, eine Regelungen in die Satzung aufzunehmen, welche am Samstag in besonderen Fällen Ausnahmen zur Verlängerung der Marktzeit bis maximal 16:00 Uhr aufgrund eines formlosen Antrages zulässt.

Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass besondere kulturelle Events und Angebote, saisonale Ereignisse und spezielle Aktionstage in der Innenstadt, sowie auf dem Marktplatz eine Verlängerung der Marktzeit rechtfertigen. Die Events sollen eine sinnvolle Grundlage für die Verlängerung der Marktzeit bieten. Durch die verlängerte Marktzeit soll der Handel gestärkt, die Attraktivität der Ereignisse erhöht, Gäste angezogen und das kulturelle Leben der Stadt bereichert werden. Auch touristische Gäste hätten durch eine verlängerte Marktzeit mehr Zeit, lokale Produkte und Handwerkskunst zu erkunden und zu erwerben. So soll auch die Anziehungskraft der Stadt als touristisches Ziel erhöht werden. Die vorgeschlagene Ergänzung soll dazu beitragen, die Marktregelungen an die Bedürfnisse und Dynamik der lokalen Gemeinschaft anzupassen und die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Stadt zu unterstützen.

 

Umsetzbarkeit in der Marktsatzung

Der Wochenmarkt stellt ein privilegiertes Marktgeschehen dar, welches turnusmäßig immer gleich abläuft. Gewerberechtlich muss der Wochenmarkt also eine Kontinuität (auch in seiner Öffnungszeit) aufweisen. Ausnahmen sind hier nicht vorgesehen, sodass genau definiert werden müsste, für welchen konkreten Anlass die verlängerte Marktzeit gelten soll. Darüber hinaus müsste die Marktsatzung regeln, wer den entsprechenden Antrag stellt und in welcher Frist dieser eingereicht werden muss. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Markthändler und Markthändlerinnen planen müssen, ob sie unter diesen Umständen am Markt teilnehmen.

 

Für den Fall der Verlängerung der Marktzeit auf Antrag, würde diese Verlängerung für alle Marktteilnehmenden des Tages gelten! Ein Wochenmarkt ist seinem Sinn und Zweck nach eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern u. a. Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs anbietet (§ 67 GewO). Er dient somit der Versorgung der Bevölkerung. Der in der Beschlussvorlage im Kern beabsichtigte Zweck steht damit dem gewerberechtlichen Zweck und der aus diesem Grund gewerberechtlich normierten Privilegierung der Marktteilnehmenden entgegen.

 

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Gebühren der Satzung für eine Nutzung bis 13 Uhr berechnet sind. Bei entsprechenden Ausnahmen fallen erhöhte Personalkosten und weitere Kosten an, sodass die Gebühren neu kalkuliert werden müssten und dann ggf. auch höher ausfallen.

 

Eine Umfrage unter den Markthändlern und Markthändlerinnen im Jahr 2022 hatte ergeben, dass sich von den anwesenden Händlern lediglich 2-3 für verlängerte Öffnungszeiten ausgesprochen hatten. Es wurde deutlich, dass eine Verlängerung der Verkaufszeit mehrheitlich nicht gewünscht ist. Zum Teil wollten die Marktteilnehmenden sogar kürzere Marktzeiten. Eine Verlängerung der Marktzeit am Samstag geht somit ganz klar am Wunsch der Markthändler und Markthändlerinnen vorbei. Folglich ist davon auszugehen, dass bisher regelmäßig Anwesende ggf. nicht mehr am Markt an solchen Samstagen teilnehmen werden, wenn sie durch die Satzung verpflichtet sind, bis 16:00 Uhr am letzten Markttag am Wochenende zu bleiben.

 

Die Händler und Händlerinnen kommen nur zu einem Teil  aus dem Greifswalder Umland und der Region, sodass für Alle die tägliche, wie auch die gesamt wöchentliche Arbeitszeit der Angestellten der Marktteilnehmenden in der Planung der Marktzeiten mit einzubeziehen ist. Je nach dem stellt dies die Markthändler und Markthändlerinnen vor erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen, die berücksichtigt werden müssen.

 

Es gibt Markthändler und Markthändlerinnen, welche an 6 Tagen in der Woche am Marktgeschehen in Greifswald teilnehmen (inklusive Markt am Möwencenter am Montag und Mittwoch). Bei Einigen gibt es Einsatzzeiten (mit An- und Abfahrt) von regelmäßigen 10 Stunden, teilweise 14/15 Stunden. Eine Verlängerung der Marktzeit am Samstag kann in Folge dieser Umstände im Ergebnis zu einem Wegbleiben an diesen verlängerten Markttagen führen und damit einen gegenteiligen Effekt zu dem Ziel des Änderungsantrages bewirken. Das erhoffte Marktbild tritt dann nicht ein!

 

Wie kann das Ziel dennoch erreicht werden?

Um eine Öffnung des Marktes am Samstag bis 16 Uhr zu besonderen Ereignissen zu erreichen, wäre es möglich, dies im Wege einer Sondernutzung für die Marktfläche in der Innenstadt zu beantragen. Hier könnte eine Antragstellung allein durch die Händler oder Händlerinnen erfolgen, die tatsächlich länger stehen bleiben wollen. Die Genehmigung würde dann über eine Sondernutzungserlaubnis erteilt und die Gebühren entsprechend dieser Satzung kalkuliert und berechnet werden. Aufgrund des Wochenmarktes ist eine Sondernutzung am Samstag erst ab 14 Uhr auf der Marktfläche möglich.

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, als Veranstalter einen Spezialmarkt zu organisieren und zu beantragen. Die Stadtverwaltung mit dem Bereich Märkte und Veranstaltung steht dafür gern beratend zur Verfügung.

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Beschlüsse

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08.04.2024 - Bürgerschaft (BS) - zur Kenntnis genommen