Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0919-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung des Sozio-kulturellen Zentrums St. Spiritus.

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Sachdarstellung

Diese Änderung ist notwendig aufgrund des Beschlusses der Bürgerschaft aus dem vergangenen Jahr, der besagt, dass die Einnahmen der kommunalen Kultureinrichtungen durch die Erhöhung der Entgelte um 20% gesteigert werden sollen. Der Haushaltsplan 2024 sieht die höheren Einnahmen bereits vor.

Die Kalkulation der Entgelte für Nutzer*innen legt die durchschnittliche Auslastung der Veranstaltungen zugrunde. Durch die Entgelte sollen die notwendigen Ausgaben durch Gagen und Honorare möglichst gedeckt werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass die neue Kulturförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern diesbezüglich eine Orientierung von Mindesthonorarsätzen vorschreibt. Trotzdem sollen die Angebote des soziokulturellen Zentrums für eine breite Masse der Bevölkerung bezahlbar bleiben und so die kulturelle Teilhabe möglichst vieler Menschen möglich machen. Vergleichsweise liegen die Entgelte auch nach der Erhöhung unter denen vergleichbarer gemeinnütziger Anbieter und weit unter denen kommerzieller Anbieter. Die bisherigen Entgelte und Preise sind 2009 festgelegt worden und tragen den erhöhten Einkaufspreisen und Wirtschaftskosten, insbesondere in der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie, nicht mehr ausreichend Rechnung, so dass sie einer Anpassung bedürfen.

Außerdem werden sprachliche Formulierungen aktualisiert und vereinfacht.

 

Es wurde eine Versionierung der Beschlussvorlage zur "Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung des Sozio-kulturellen Zentrums St. Spiritus der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der veranstaltungsbegleitenden Gastronomie" angelegt, da die Anlage 1 (Benutzungs- und Entgeltordnung St.Spiritus neu) gravierende Formatierungsfehler enthielt.

Es wurde unter §7.1. auch ein Passus zur besseren Handhabbarkeit der Eintrittsgelder in diesem Dokument eingefügt nach Rücksprache mit Fachamt und Rechtsamt:

„Der Bruttobetrag wird auf den nächsten 0,50 € - Betrag aufgerundet.“

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024 ff

Finanzhaushalt

Ja

2024 ff

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

09

28102/44110000/ 33200.11000

Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte/ Raumnutzung ( 19% USt.)

16.800

 

 

09

28102/44110100/ 33200.11110

Mieten und Pachten

6.700

 

09

28102/44160000/ 44160.00003

Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte Lesungen, Puppentheater, Filme (7% USt.)

7.900

 

09

28102/44161000/ 33200.11001

Benutzungsgebühren Erträge aus Konzerten (7% USt)

43.200

 

09

28102/44190000/ 33202.11000

Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte - Kurse

14.400

 

09

28103/44259000/ 33210.13000

Einnahmen aus Verkauf (19% Ust.)

34.800

 

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024 ff

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 entfällt

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung: Es finden keine signifikanten Verhaltensänderungen der Nutzer*innen statt.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

06.05.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

08.05.2024 - Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

13.05.2024 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt