Informationsvorlage - IV/07/0094

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Den Ortsteilvertretungen wird die Neufassung der Richtlinie zum Budget der Ortsteilvertretungen, die durch den Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu erlassen ist, zur Kenntnis und Beratung gegeben.

 

Die letzte Richtlinie stammt aus dem Jahr 2021. Innerhalb der letzten Jahre hat sich aus verschiedenen Einzelfällen eine Notwendigkeit der Konkretisierung der Richtlinie ergeben. Viele der, in der Synopse dargestellten, Änderungen ergeben sich aus bereits gängiger Handhabung.
Durch den Wechsel der Zuständigkeit in die Kanzlei der Bürgerschaft sowie die Modernisierung sowohl der Kommunalverfassung M-V als auch der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat sich ein weiterer Änderungsbedarf ergeben.

 

Das Antragsformular wurde entsprechend der geänderten Richtlinie angepasst und erweitert. Auch hier wurden bestehende Probleme (bspw. Datenschutz/Unterschriftsleistung) aufgegriffen.

 

Um eine einheitliche Handhabung sicherzustellen, soll die Richtlinie erst zur neuen Wahlperiode in Kraft treten.

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.04.2024 - Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV) - zur Kenntnis genommen

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15.04.2024 - Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie) - zur Kenntnis genommen

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16.04.2024 - Ortsteilvertretung Eldena (OTV El) - zur Kenntnis genommen

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16.04.2024 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL) - zur Kenntnis genommen

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17.04.2024 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - zur Kenntnis genommen

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17.04.2024 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII) - zur Kenntnis genommen

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17.04.2024 - Ortsteilvertretung Friedrichshagen (OTV Fr) - behandelt

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18.04.2024 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I) - zur Kenntnis genommen

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06.05.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - zur Kenntnis genommen