Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0365-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Neufassung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen mit folgender Änderung gegenüber der zuletzt beschlossenen Fassung (BV-V/07/0846-02):

 

Der Punkt 4.6 „Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken“ entfällt ersatzlos.

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Sachdarstellung

Mit der letzten Änderung der Gebührensatzung hat die Bürgerschaft die Einführung diverser Sondernutzungsgebühren für alternative Mobilitätsformen eingeführt. Besagte Mobilitätsformen sind jedoch Teil diverser Mobilitätskonzepte und zählten mitunter zum Umweltverbund.

Konkret wird die Aufstellung von E-Rollern (stationslos) mit 95 Euro pro Fahrzeug und Jahr belastet, stationsbasierte Verleihsysteme für Fahrräder mit 10 Euro pro m² und Jahr, stationsbasierte CarSharing Stellplätze mit 30 Euro pro Monat und Jahr und gewerblich betriebene Ladesäulen mit 30 Euro pro m²/Jahr.

Es ist zu erwarten, dass diese Sondergebühren der Verbreitung umweltschonender Mobilitätsformen abträglich sind, weshalb ihre Einführung rückgängig gemacht werden sollte.

In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja 

2024 ff.

Finanzhaushalt

ja 

2024 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

6

54100/43225000

Entgelte für die Sondernutzung von Straßen Sondernutzungsgebühr

28.500(Scooter)+500(Fahrräder)+

1.080(CarSharing)+ bisher 0 (E-Ladesäulen)

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024

170.000

30.080

139.920

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

x

 

 

 

Begründung:

 

Die mit Gebühren belasteten Mobilitätsformen gelten als Alternative für klimaschädlichere Mobilitätsformen.

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Beschlüsse

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06.05.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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07.05.2024 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

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13.05.2024 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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27.05.2024 - Bürgerschaft (BS) - abgelehnt